Von: mk
Bozen – Antworten auf Fragen, die sich rund um das Thema Arbeit aufgrund der derzeitigen Corona-Ausnahmesituation ergeben, finden Interessierte auf den Webseiten des Landes zum Thema Arbeit.
Wie ist der außerordentliche Lohnausgleich im Zusammenhang mit der Corona-Notsituation in Südtirol geregelt? Welche Berufsgruppen können einkommensunterstützende Maßnahmen in Anspruch nehmen? Welche Bestimmungen gelten für Praktika und Projekte? Antworten auf diese und weitere Fragen finden sich auf den Webseiten des Landes zum Themenkreis Arbeit und Wirtschaft.
Derzeit sind alle Büros der Abteilung Arbeit in Bozen, Meran, Schlanders, Brixen, Bruneck und Neumarkt aufgrund der Pandemie für das Publikum geschlossen. Bei Bedarf können sie über E-Mail oder Telefon in Anspruch genommen werden.