Ehrenamt und Freiwilligentätigkeit sind nicht dasselbe

Ehrenamt in Südtirol: Was Vorstandsmitglieder über Haftung wissen müssen

Donnerstag, 08. Oktober 2026 | 10:22 Uhr

Von: Lukas Unterkofler

Bozen – Wer im Verein ein Ehrenamt übernimmt, sollte wissen, welche Verantwortung damit verbunden ist. Bei einem Informationsabend informierten der Dachverband für Soziales und Gesundheit sowie das Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt Südtirol (DZE) über Pflichten und Risiken für ehrenamtliche Funktionsträger. Auch eine neue Broschüre zu Verantwortung, Haftung und Versicherung im Ehrenamt wurde vorgestellt.

Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen. Sie schenken nicht nur ihre Zeit, sondern übernehmen auch Verantwortung. Wer sich dessen bewußt ist und die damit verbundenen Risiken, Rechte und Pflichten kennt, kann sein Amt beruhigt und sicher ausüben. Oft sind sich Ehrenamtliche aber unsicher und wissen nicht genau Bescheid.

Fehler, Pflichtverletzungen oder unzureichende organisatorische Abläufe können unter Umständen persönliche Konsequenzen nach sich ziehen. In Vereinsorganen werden wichtige Beschlüsse gefasst, Finanzen verwaltet, Verträge abgeschlossen und vieles mehr. Was also passiert bei Schäden, Unfällen oder Fehlentscheidungen? Wie können sich Ehrenamtliche am besten absichern? Antwort auf diese und ähnliche Fragen gaben Rechtsanwalt Alexander Kritzinger und weitere Fachleute im Rahmen eines Informationsabends zur Haftung im Ehrenamt am 7. Oktober in Bozen. Zudem wurde eine neue Broschüre vorgestellt, die die wichtigsten rechtlichen und praktischen Aspekte verständlich zusammenfasst und Ehrenamtlichen als Orientierungshilfe dienen soll.

Verantwortung übernehmen ohne Unsicherheit

„Wissen schafft Sicherheit denn Ungewissheit soll ehrenamtliches Engagement nicht bremsen“, betont Dachverband-Geschäftsführer Günther Sommia: „Ehrenamtliche übernehmen Verantwortung, weil sie etwas bewegen und für andere da sein wollen und nicht, weil sie juristische Risiken eingehen möchten.“

„Verständliche Informationen und gute Rahmenbedingungen sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Menschen auch in Zukunft bereit sind, Verantwortung in Vereinen und gemeinnützigen Organisationen zu übernehmen“, unterstreicht DZE Südtirol-Direktor Ulrich Seitz: „Vorstandsmitglieder sollten ihre Aufgaben und möglichen Haftungsrisiken gut kennen.“

Ehrenamt und Freiwilligentätigkeit sind nicht dasselbe

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Ehrenamt und Freiwilligentätigkeit oft gleichgesetzt. Beide Formen des Engagements sind freiwillig und unbezahlt. Der wesentliche Unterschied liegt jedoch im Umfang der übernommenen Verantwortung. Genau genommen sind Ehrenamtliche Freiwillige, die für einen bestimmten Zeitraum in eine offizielle Funktion gewählt werden, etwa als Präsidentin oder Präsident, Obfrau oder Obmann, Vorsitzende oder Vorsitzender sowie als Mitglied des Vorstandes, Ausschusses oder Verwaltungsrates. Typische Aufgaben sind beispielsweise jene der Schriftführung oder der Kassenverwaltung. Mit diesen Funktionen sind rechtliche Pflichten und mögliche Haftungsrisiken verbunden.

Eine Person, die hingegen als Freiwillige bei einer Veranstaltung mithilft oder ältere Menschen im Rahmen eines Vereinsangebots unterstützt, trägt eine andere Verantwortung als ein Vorstandsmitglied, das über die Verwendung von Vereinsmitteln entscheidet oder Verträge im Namen des Vereins abschließt. Diese Unterschiede zu kennen, hilft Ehrenamtlichen und Freiwilligen, ihre Rolle und ihre Verantwortung richtig einzuschätzen.

Die Broschüre zum Thema „Haftung im Ehrenamt“ ist beim Dachverband für Soziales und Gesundheit erhältlich bzw. kann unter www.dsg.bz.it heruntergeladen werden.

 

Drei Fragen, die sich laut dem Dachverband für Soziales und Gesundheit jeder Vereinsvorstand stellen sollte:

1. Welche Verantwortung übernehme ich?

Präsident/in, Obmann/Obfrau, Vorsitzende/r, Kassier/in, Schriftführer/in und andere Mitglieder von Vereinsorganen übernehmen je nach Funktion konkrete Aufgaben und Pflichten. Dabei geht es nicht darum, dass Ehrenamtliche für jeden Fehler persönlich haften. Entscheidend sind vielmehr die konkrete Funktion, die übertragene Aufgabe, das eigene Verhalten und die gesetzlichen Voraussetzungen.

2. Hafte ich persönlich?

Haftungsfragen können beispielsweise bei Schäden, Pflichtverletzungen, Vertragsangelegenheiten oder der Verletzung gesetzlicher Vorgaben relevant werden. Welche Verantwortung tatsächlich besteht, hängt von der jeweiligen Rechtsform, der konkreten Tätigkeit und den Umständen des Einzelfalls ab. Besonders wichtig ist deshalb, dass ehrenamtlich Verantwortliche ihre Aufgaben kennen und wissen, welche Entscheidungen sie selbst tre􀆯en, welche Zuständigkeiten sie übertragen und welche Vorgänge sie dokumentieren müssen.

3. Bin ich versichert?

Ja, jeder Verein muss alle seine Freiwilligen gegen Haftpflicht, Krankheit und Unfall versichern. Vor Beginn des Ehrenamts sollte geklärt werden, welchen Versicherungsschutz der Verein für seine Tätigkeiten hat. Dabei ist wichtig, dass auch die gesetzlichen Vertreter/innen, die Mitglieder des Ausschusses/Vorstandes bzw. der im Statut vorgesehenen Vereinsorgane (z.B. das Kontrollorgan) ausreichend abgesichert sind, zum Beispiel bei Schadensersatzforderungen.

Bezirk: Bozen

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