Von: Matthias Knapp
Bozen – Der Wirtschaftsverband hds begrüßt die jüngste Entscheidung auf europäischer Ebene im Kampf gegen unfaire Wettbewerbsbedingungen durch Onlineplattformen und Händler aus Drittstaaten. Das Europäische Parlament hat am 16. September die Reform des EU-Zollkodex gebilligt. Diese sieht unter anderem eine europäische Bearbeitungsgebühr für Kleinpakete mit einem Warenwert unter 150 Euro vor.
„Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Unsere heimischen Betriebe müssen sich an europäische Regeln, Standards und Auflagen halten. Deshalb braucht es auch für Waren, die über internationale Onlineplattformen nach Europa gelangen, vergleichbare und faire Rahmenbedingungen“, betont hds-Präsident Philipp Moser.
Ab 1. November 2026 sollen zu den bereits ab 1. Juli 2026 vorgesehenen drei Euro pauschalem Zoll je Produkt zusätzlich zwei Euro europäische Bearbeitungsgebühr je Paket kommen. Gleichzeitig werden Onlineplattformen, die den Verkauf von Waren aus Drittstaaten vermitteln, künftig zollrechtlich als Importeure behandelt und damit stärker in die Verantwortung genommen.
„Entscheidend ist, dass die neuen Regeln konsequent und europaweit einheitlich umgesetzt werden. Nur so lassen sich Ausweichbewegungen über einzelne Mitgliedstaaten verhindern und tatsächlich gleiche Spielregeln schaffen“, so Moser.
Der hds wird die weiteren Umsetzungsschritte gemeinsam mit seinem Dachverband Confcommercio in Rom und Brüssel aufmerksam begleiten. Die konkreten Durchführungsbestimmungen zur europäischen Bearbeitungsgebühr stehen noch aus.




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