Von: ka
Bozen – Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten hatten im Jahr 2015 den Wegfall der Roaming-Gebühren für die Handynutzung im EU-Ausland beschlossen. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) kritisiert, dass mit dem letzter Woche veröffentlichten Entwurf der Kommission dieses Versprechen nicht eingehalten wird.
Das vom Europaparlament, der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten versprochene Ende der Roaming-Gebühren für Verbraucher wird mit dem jetzigen Vorschlag der Kommission nicht erfüllt. Der Wegfall der Roaming-Gebühren für nur 90 Tage entspricht weder der Realität noch dem Alltag eines Verbrauchers mit Blick auf Urlaub und berufsbedingte Aufenthalte im EU-Ausland – vor allem weil der Wegfall für 90 Tage voraussetzt, dass sich der Verbraucher nach 30 Tagen wieder im Heimatnetz eingeloggt hat.
Ein gemeinsamer Binnenmarkt im Telekommunikationsbereich kann so nicht erreicht werden. Lebhafter Wettbewerb unter den Telefonanbietern in Europa führt zu einer höheren Angebotsvielfalt und niedrigeren Preisen. Insofern kann die VZS die Befürchtungen der Kommission vor höheren Preisen nicht teilen, sondern befürchtet eine Einschränkung des Wettbewerbs.