Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat heute Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Werte der Wälder genehmigt. Das Ziel dieser Förderung ist laut Südtirols Land- und Forstwirtschaftslandesrat, den gesamten Wald im privaten und öffentlichen Besitz in seinen Funktionen nachhaltig zu erhalten, zu schützen und zu pflegen: “Denn Schadholz kann ein Risiko für die Effizienz der Waldökosysteme darstellen.”
Besondere Bedeutung gewinnt diese Förderung vor allem vor dem Hintergrund der Schadensereignisse in den vergangenen zwei Jahren: So hatte das Sturmtief Vaia 1,5 Millionen Kubikmeter Schadholz auf einer Fläche von 6000 Hektar hinterlassen. Und im November 2019 waren aufgrund von Schneedruck 900.000 Festmeter Schadholz entstanden. Es sei daher wichtig für die Waldwirtschaft, dass nun die Voraussetzungen geklärt sind und die Förderung zugänglich ist.
Kriterien für das Ansuchen
Waldeigentümerinnen und -eigentümer, die im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen (APIA) eingetragen sind, können für die Beihilfen ansuchen. Das Land Südtirol unterstützt die Aufarbeitung und Bringung von Totholz sowie von Holz, das sowohl durch biotische oder abiotische Ursachen beschädigt wurde – das bedeutet: sowohl durch lebende wie nicht lebende Einflüsse, also zum einen Schädlinge und Krankheiten, zum anderen Windwurf, Schneedruck und ähnliches.
Ebenso gefördert werden Investitionen in Jungbestände, Bestandspflegearbeiten, Dickungspflege, Durchforstung in Hochwäldern sowie vegetative Regeneration in überalterten und vernachlässigten Niederwäldern auf einer Bearbeitungsfläche von mindestens einem Hektar werden unterstützt.
Höhe der Prämie
Die Prämie besteht aus den errechneten Mehrkosten für Holzbringungen unter erschwerten Bedingungen. Als Prämiensatz gelten 9 Euro pro Kubikmeter für die Bringung des Sturmholzes mit Seilwinde oder Traktor. Erfolgt die Bringung mit einem Pferd, gelten 12 Euro pro Kubikmeter. 15 Euro sind es bei Zuhilfenahme eines Seilkrans und 16,50 Euro, falls ein Hubschrauber hinzugezogen wird. Eine eventuelle Holzbringung mit Hubschrauber ist nur prämienberechtigt, wenn diese Bringungsart im Auszeigeprotokoll auch festgelegt und begründet ist.
Der Antrag muss auf den von der Landesverwaltung bereitgestellten Vordrucken verfasst und bei der zuständigen Forststation eingereicht werden. Im Sinne des Landesgesetzes Nr. 21 aus dem Jahr 1996 gelten diese Richtlinien auch für bereits abgeschlossene Maßnahmen. In jedem Fall ist der Beitragsantrag bis spätestens 31. Dezember 2020 einzureichen.