Von: luk
Bozen – Am Dienstag, den 4. Juni, einigten sich die Regierungskräfte der 5-Sterne-Bewegung und der Lega über das sogenannte Dekret „sblocca cantieri“. Darin enthalten sind neue Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge. In Zukunft können Aufträge im Bereich der öffentlichen Arbeiten sowie der Lieferungen und Dienstleistungen bis zu 150.000 Euro nach Einholung von drei Kostenvoranschlägen direkt vergeben werden. Die Handelskammer Bozen zeigt sich erfreut über diese Regelung zur Entbürokratisierung und empfiehlt, dass diese auch auf Landesebene umgesetzt wird.
Ziel des Dekrets „sblocca cantieri“ ist es Maßnahmen zu ergreifen, um Italiens Bau- und Infrastrukturbranche nach schwierigen Jahren wieder auf Wachstumskurs zu bringen. Dafür wurde die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vereinfacht. Vorgesehen ist, dass sowohl Aufträge im Bereich der öffentlichen Arbeiten, als auch der Lieferungen und Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 150.000 Euro nach Einholung von drei Kostenvoranschlägen direkt vergeben werden können.
„Diese Reglung der italienischen Regierungsparteien zur Entbürokratisierung ist zu begrüßen. Es wird so einfacher öffentliche Aufträge zu vergeben. Die neuen Regelungen sind ein guter Ansatz zum Bürokratieabbau“, zeigt sich Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen, erfreut.
Bereits am 28. Mai veröffentlichte auch die Südtiroler Landesregierung einen neuen Gesetzesentwurf zur Anhebung der Schwellenwerte für Direktbeauftragungen. Dieser ermöglicht in Südtirol die Vergabe von Aufträgen im Bauwesen bis zu einem Betrag von 150.000 Euro und für Lieferungen und Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro nach Konsultation von mindestens drei Unternehmen.
Somit sieht das Landesgesetz für Direktbeauftragungen im Bereich der Lieferungen und Dienstleistungen einen strikteren Betrag als das Dekret „sblocca cantieri“ des Staates Italien vor. Die Handelskammer unterstützt die Initiative des Südtiroler Wirtschaftsrings (SWR) und regt an, dass auch in Südtirol der Betrag für die Direktbeauftragungen in Bezug auf Lieferungen und Dienstleistungen nach Einholung von drei Kostenvoranschlägen von 100.000 Euro auf 150.000 Euro angehoben wird.
Eine weitere wichtige Maßnahme des Dekrets „sblocca cantieri“ ist die Anhebung des Prozentsatzes zur Vergabe von Subaufträgen von 30 auf 40 Prozent. Auch die Gesamtvergabe, das heißt die gemeinsame Vergabe der alleinigen ausführenden Planung und der Ausführung, wird in den nächsten zwei Jahren weiter möglich sein.