ISEE und der ICEF gelten nicht

Land ermöglicht Studienbeihilfen

Mittwoch, 23. September 2026 | 10:54 Uhr

Von: Sophia Molitor

Bozen – Seit Dienstag, 22. September, und noch bis zum 3. November um 12.00 Uhr können Studentinnen und Studenten, die eine universitäre Einrichtung oder eine Fachhochschule besuchen, beim Land um Studienbeihilfe ansuchen. Als Berechnungsgrundlage für die Studienbeihilfen gilt die EEVE 2025, die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung mit dem Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL). Diese Erklärung kann kostenlos bei den konventionierten Patronaten oder den Steuerbeistandszentren (CAAF) gemacht. Es wird empfohlen, ab sofort einen Termin zu vereinbaren, um EEVE und FWL bei Gesuchseinreichung vorliegen zu haben. Denn: ISEE und der ICEF gelten nicht.

Die Voraussetzungen zu Staatsbürgerschaft und Wohnsitz, Inskription, Studiendauer, Studienerfolg und wirtschaftliche Lage sowie weitere detaillierte Informationen sind auf myCIVIS abrufbar. Auch die beiden Studierendenorganisationen sh.asus (Südtiroler HochschülerInnenschaft) und MUA (Movimento Universitario Altoatesino) helfen beim Ausfüllen der Online-Gesuche.

Angesucht wird online mittels SPID, elektronischer Identitätskarte (CIE), aktivierter Bürgerkarte/nationaler Dienstekarte (CNS) oder der Systeme der digitalen europäischen Identität (eIDAS). Nur wer kein Anrecht auf eines der oben genannten Identifizierungsmittel hat, kann mit einem zertifizierten Account ansuchen.

Die provisorische und die definitive Rangordnung der Gesuche für den Erhalt einer Studienbeihilfe werden online veröffentlicht (vorläufige Rangordnung: 27. November, endgültige Rangordnung: 12. Februar).

Die Ergebnisse sind anhand der Identifikationsnummer, welche automatisch jedem Gesuch zugewiesen wird, ersichtlich. Berichtigungen können im Zeitraum 27. November bis 11. Dezember vorgenommen werden. Voraussichtlich innerhalb 31. März 2027 erfolgt schließlich die Auszahlung der gewährten Studienbeihilfe.

Bezirk: Bozen

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