Von: luk
Bozen – Gemäß einer Vereinbarung zwischen Region und Land verwaltet das Land künftig die Instandhaltungsarbeiten am Gerichtsgebäude Bozen.
Das Land Südtirol übernimmt künftig die ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten am Gerichtsgebäude in Bozen. Damit wird das Land in Zukunft direkt für die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung des Gerichtsgebäudes zuständig sein. Der entsprechenden Vereinbarung hat die Landesregierung heute auf Vorschlag von Hochbau- und Vermögenslandesrat Massimo Bessone zugestimmt.
Mit einer Durchführungsbestimmung hat der Staat im Jahr 2017 die Zuständigkeit im Bereich der Justizverwaltung an die Region Trentino-Südtirol sowie an die Länder Südtirol und Trentino übertragen. Gleichzeitig wurde das Gerichtsgebäude in Bozen, in dem sich das Gericht und die Justizämter befinden, dem Land übertragen.
“Wir sind dabei, die Details der Vereinbarung festzulegen, um die Instandhaltungstätigkeiten besser koordinieren und eine effizientere Verwaltung des Gerichtsgebäudes sowie eine bessere Überwachung der Arbeiten gewährleisten zu können”, berichtet Landesrat Bessone. “Die Instandhaltung und Aufwertung unserer öffentlichen Gebäude ist von grundlegender Bedeutung. Wir setzen uns dafür ein, den Bürgerinnen und Bürgern und allen, die im Gericht ihre Arbeit verrichten, ein angemessenes Umfeld zu bieten”, unterstreicht Bessone. Der Wert des Gerichtsgebäudes werde auf 40 Millionen Euro geschätzt.
Die Landesabteilung Vermögensverwaltung wird die Instandhaltungsarbeiten übernehmen, die Region wird dafür jährlich rund 200.000 Euro zur Verfügung stellen. Das Landesdenkmalamt hat bereits eine Bewertung des Gebäudezustandes vorgenommen, die kritischen Punkte festgestellt und ein Programm mit den erforderlichen Maßnahmen erstellt. Dieses Programm sieht Arbeiten in der Höhe von mehr als 10 Millionen Euro vor. Das erste Los des Sanierungsprojekts, das den Eingang zum Gerichtsgebäude mit dem Bau eines neuen Zugangs- und Kontrollsystems betrifft, ist bereits in Umsetzung.