Von: luk
Bozen – 400 Millionen Euro hat der staatlichen Zivilschutz als Dringlichkeitsmaßnahme zur solidarischen Lebensmittelversorgung zur Verfügung gestellt, über 2,8 Millionen Euro davon gehen nach Südtirol. Die Abteilungsdirektorin für Örtliche Körperschaften, Marion Markart, hat die Mittel nach den Kriterien von Bevölkerungsdichte und Pro-Kopf-Einkommen per Dekret den 116 Südtiroler Gemeinden zugeteilt.
Der höchste Betrag von 568.902 Euro geht an die Landeshauptstadt Bozen mit seinen 107.739 Einwohnern. Es folgen Meran mit 216.632 Euro bei 40.862 Einwohner, Brixen mit 118.633 Euro (22.377 Einwohner), Leifers mit 95.815 Euro (18.073 Einwohner), Bruneck mit 88.620 Euro (16.716 Einwohner). Eppan wurden 79.173 Euro für 14.934 Einwohner zugeteilt, es folgen Lana mit 66.327 Euro für 12.511 Einwohner und Kaltern mit 42.963 Euro für 8.104 Einwohner. Die kleinsten Beiträge stehen hingegen Waidbruck (1033 Euro für 195 Einwohner), Proveis (1434 Euro für 265 Einwohner), Kuens (2094 Euro für 395 Einwohner) und Laurein (2176 Euro für 342 Einwohner). Die Gemeinden können die staatlichen Mittel zur solidarischen Lebensmittelversorgung aufstocken.
Anspruch auf die Lebensmittelgutscheine haben Personen in finanziellen Schwierigkeiten. Die Zuteilung erfolgt auf Grundlage der familiären Situation und nur an jene, die keine andere öffentliche Unterstützung erhalten. Die Gutscheine können dann in den Supermärkten für den Einkauf von Grundnahrungsmitteln verwendet werden, und zwar in jenen Geschäften, die sich auf einen entsprechenden öffentlichen Aufruf der Gemeinde hin der Initiative anschließen.
Um eine landesweit einheitliche Handhabung zu gewährleisten, hat der Rat der Gemeinden folgende Regeln vorgeschlagen: Anrecht auf die Unterstützung haben Ein-Personen-Haushalte, deren letztes Monatseinkommen nicht 500 Euro übersteigt. Für Familien mit zwei Personen liegt die Grenze bei 650 Euro, für drei Personen 840 Euro, für vier oder mehr Personen bei 1000 Euro. Eine weitere Bedingung ist, dass die liquiden Mittel der Familie 5000 Euro nicht überschreiten.