Von: mk
Innsbruck – Am 15. Mai enden an mehreren österreichischen Universitäten die Fristen für die Zulassung zu Aufnahmeverfahren. An der Universität Innsbruck betrifft diese Frist lediglich das Lehramt, sonst haben wir die Aufnahmeverfahren dieses Jahr praktisch vollständig ausgesetzt. Neben der erwähnten Frist für das Lehramt gibt es nur für Psychologie eine verpflichtende Prüfungsanmeldung, die noch bis 15. Juli möglich ist.
Im kommenden Studienjahr gehören Zugangsbeschränkungen in Innsbruck bis auf wenige Ausnahmen der Vergangenheit an: Wer studieren will, soll auch einen Platz bekommen. Hintergrund ist die neue Studienplatzfinanzierung in Österreich, die unter anderem eine Steigerung der aktiven Studierenden vorsieht. „Als Universität müssen wir uns die Frage stellen: Wie bekommen wir die ‚richtigen‘ Studierenden in die für sie ‚richtigen‘ Studien und wie begeistern wir sie und sie sich für ihr Studium? Unser Ansatz ist: Wir wollen allen jungen Menschen eine Chance bieten. Deshalb stellen wir ihnen keine unnötigen Hürden in den Weg“, betonen Rektor Tilmann Märk und Vizerektor Bernhard Fügenschuh. Für das Studienjahr 2019/2020 wurden die bisher für die Bachelorstudien Architektur, Biologie, Informatik, Pharmazie und Wirtschaftswissenschaften sowie das Diplomstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften nötigen Aufnahmeverfahren vor Zulassung ausgesetzt. Es wurden auch keine Beschränkungen für neue Fächer eigeführt.
Psychologie und Lehramt
Einzig für das Bachelor- und Masterstudium Psychologie, bei dem die Zahl der Studienplätze erhöht wurde, sowie für das Lehramtsstudium müssen sich Studieninteressierte vorzeitig registrieren. Die Frist für die Psychologie-Studien endet am 15. Juli, bei mehr Anmeldungen als Plätzen – 260 Plätze für den Bachelor, 40 für den Master – findet die Prüfung am 27. (Bachelor) bzw. 28. August 2019 (Master) statt. Für das Lehramtsstudium endet die Frist am 15. Mai, Platzbeschränkung gibt es keine: Hier ist vor einem persönlichen Aufnahmeverfahren, in Innsbruck zwischen 3. und 6. Juni, bis 15. Mai ein Self-Assessment online auszufüllen (http://www.zulassunglehramt.at).
Für alle anderen Studien gilt für künftige Studierende lediglich die verpflichtende Online-Bewerbung, die während des gesamten Jahres möglich ist. Dabei werden neben den persönlichen Daten auch alle benötigten Dokumente (Reifeprüfungszeugnis oder Bachelorabschlussdokumente, Reisedokument) und ein Passfoto über das Internet-Tool LFU:online hochgeladen. Die Zulassung, bei der man sich im Anschluss persönlich an der Universität einschreiben muss, ist für das Wintersemester 2019/2020 vom 8. Juli bis 5. September 2019 möglich.