Von: luk
Bozen – Aufgrund des epidemiologischen Notstandes hat das Verkehrsministerium heute, 30. April, mitgeteilt, dass die Frist für den Reifenwechsel vom 15. Mai bis zum 15. Juni 2020 verlängert wird.
Länger Zeit für Reifenwechsel
Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider hatte sich besonders dafür eingesetzt und hatte beim Verkehrsministerium in Rom interveniert, um einen Aufschub zu erzielen. Alfreider sagt: “Wir sind sehr froh, dass das Ministerium unser Anliegen angenommen hat, denn es trägt dazu bei, Verwaltungsstrafen nach dem 15. Mai zu vermeiden.” Die Fristverschiebung gilt auf allen Straßen. Weiters hatten sich einige Interessensgruppen für eine Verschiebung auf staatlicher Ebene stark gemacht.
Der Wechsel von Winterreifen auf Sommerreifen ist laut Alfreider jedoch wichtig, da Winterreifen für niedrige Temperaturen ausgelegt sind und bei heißem Asphalt schlechtere Fahreigens chaften aufweisen und schneller abnützen.
Welche Reifen braucht es?
Wenn die Winterreifen jenen Geschwindigkeitsindex haben, der auf der Zulassungsbescheinigung vorgeschrieben ist, dürfen sie auch im Sommer aufgezogen bleiben. Die Verwendung von M+S-Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex, der unter jenem in der Zulassungsbescheinigung vorgesehenen liegt (min. Q = 160 km/h), ist ausschließlich in der Winterzeit erlaubt; heuer gilt diese Zeit also bis zum 15. Juni.
Autoreparaturen sind derzeit möglich
“Aktuell können Mechaniker und Mitarbeiter der Werkstätten das Auto beim Kunden abholen, reparieren und wieder zurückbringen, ohne selbst Kundenkontakt zu haben. Alle Sicherheits- und Hygienevorschriften müssen aber eingehalten werden”, sagt Alfreider. Darüber hinaus ist es auch möglich, die Reifen in einer nahegelegenen Werkstatt zu wechseln, wenn die Benutzung des Autos für den Weg zur Arbeit oder für andere dringende Bedürfnisse unerlässlich ist.