Von: mk
Bozen – In den letzten Wochen häufen sich in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) die Anrufe von Konsumenten in Zusammenhang mit den Kaminkehrerleistungen. Vielfach geht es dabei um die Kosten für die erbrachten Leistungen. Die VZS liefert einen kleinen Überblick über den aktuellen Stand der Dinge.
Die Sommerzeit und der frühe Herbst sind eine beliebte Zeit, um die Heizanlage auf Vordermann zu bringen, denn der nächste Winter kommt bestimmt, und da sollte die Heizanlage gut und vor allem energiesparend funktionieren. Damit dies der Fall ist, gehört eine regelmäßige Reinigung und Kontrolle der Heizanlage umso mehr zu Pflicht. Ein gut gewartetes System spart nicht nur Energie, sondern verlängert auch die Lebensdauer der gesamten Heizanlage.
Je nach Anlage und Größe gelten unterschiedliche Reinigungs- und Kontrollpflichten. So müssen Feuerungsanlagen, welche mit Gas betrieben werden, einmal im Jahr überprüft und gereinigt werden, Anlagen, die mit flüssigen Brennstoffen betrieben werden, müssen zwei Mal im Jahr und jene mit festen Brennstoffen (also Holz) drei Mal im Jahr überprüft und gereinigt werden.
Für diese Reinigungs- und Kontrollarbeiten fallen von Seiten des Kaminkehrerunternehmens Kosten an, welche großteils nach Aufwand verrechnet werden. Bei einer Heizölanlage mit einer Kaminlänge von rund zwölf Metern beträgt der geschätzte Arbeitsaufwand für die Reinging der gesamten Anlage rund 40 Minuten. Werden dann noch fünf Minuten für die Fahrt hinzugezogen entsteht ein Arbeitsaufwand von insgesamt 45 Minuten. Dies ergibt bei einem aktuellen Stundenpreis von maximal 57,83 Euro (52,57 Euro zuzüglich zehn Prozent MwSt.) einen Kostenpunkt von 43,37 Euro inkl. zehn Prozent MwSt. mit sich. Aber Achtung: Sollte für die Arbeiten zusätzliches Material benötigt werden, hat das Kaminkehrerunternehmen die Möglichkeit, auch die Materialkosten zu verrechnen.
Muss die Anlage auch einer Abgaskontrolle unterzogen werden, entstehen je nach verwendetem Brennstoff weitere Kosten in Höhe zwischen maximal 49,68 Euro (gasförmige und flüssige Brennstoffe) und 62,26 Euro (Festbrennstoffe).
Wer Zweifel an der Richtigkeit der Summe hat, sollte sich nicht scheuen, den Kaminkehrer anzusprechen und ihn darum bitten die Preiszusammensetzung zu erklären.
Weitere Informationen zu den Kaminkehrerleistungen sind im Informationsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol „Der Kaminkehrer in Südtirol“ enthalten. Alternativ zu den Infoblättern bietet die Verbraucherzentrale auch eine Energie- und Bauberatung, welche jeweils montags von 9.00 – 12.00 und 14.00 – 17.00 Uhr telefonisch unter 0471-301430 zur Verfügung steht.
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