Die Verhandlung fand am Landesgericht Klagenfurt statt

50-Jährige in Kärnten wegen versuchten Mordes vor Gericht

Dienstag, 18. August 2026 | 10:55 Uhr

Von: importer

Eine 50-jährige Kärntnerin hat sich am Dienstag wegen versuchten Mordes vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Die Frau soll im vergangenen Dezember mit einem Jausenmesser zwei Mal auf Brust und Bauch ihres Ehemannes eingestochen haben. Der Mann überlebte nur dank des Notrufes der beiden gemeinsamen Kinder, die die Tat teilweise beobachtet hatten. Die Frau bekannte sich der absichtlich schweren Körperverletzung schuldig, der Prozess war bis zum Abend anberaumt.

Die Staatsanwältin zeichnete zu Beginn ihres Anklagevortrages das Bild einer jahrelangen toxischen und von schwerem Alkoholmissbrauch der beiden Eheleute geprägten Beziehung. Immer wieder hätte es Streit gegeben – die 50-Jährige werde regelmäßig aggressiv, wenn sie betrunken ist, während sich ihr Ehemann in einen separaten Raum zurückziehe. Wiederholt war die Polizei im Haus und die beiden Kinder, zur Tatzeit war der Sohn 13 und die Tochter elf Jahre alt, fremduntergebracht.

Angeklagte wollte Notruf verhindern

Wegen einer Kleinigkeit habe sich am 5. Dezember 2025 ein Streit immer höher geschaukelt. Wiederholt sei die Frau in den Raum gekommen, in den ihr Mann sich zurückgezogen hatte. Aus diesem habe er sie hinausbefördert, weshalb die Angeklagte noch wütender geworden sei. Schließlich sei sie in den Raum gestürmt, habe ein Jausenmesser ergriffen und zwei Mal auf ihren Ehemann eingestochen.

Der Sohn, der in der Nähe gestanden war, rannte daraufhin mit den Worten “Die Mama hat den Papa abgestochen, ruf 144” zu seiner Schwester. Daraufhin sei ihm die Angeklagte nachgeeilt und wollte den Notruf verhindern. Erst als sich die beiden im Zimmer des Buben verbarrikadierten, ließ die Frau von ihnen ab. Als die Rettung eintraf, habe sie selbst den Fokus auf Verletzungen legen wollen, die sie selber erlitten habe. Der Mann wurde ins Krankenhaus geflogen und durch eine Notoperation gerettet.

Opfer “lief ins Messer”

Der Verteidiger der Frau sprach ebenfalls von einer toxischen Beziehung – am Vorfallstag sei ein Streit eskaliert, in dessen Verlauf seine Mandantin immer wieder geschubst worden sei. Der Mann hatte zu diesem Zeitpunkt 3,1, die Frau 3,4 Promille. Die Messerstiche seien aus der Situation heraus erfolgt, seine Mandantin sei auch davon ausgegangen, dass die Verletzungen nicht so schwer waren. Dass sie den Kindern das Handy wegnehmen wollte, hätte damit zu tun, dass sie eine erneute Fremdunterbringung ihrer Kinder verhindern wollte.

Von dem angekündigten Geständnis war die Frau dann zu Beginn ihrer Einvernahme durch Richterin Claudia Bandion-Ortner, die dem Schwurgericht vorsaß, aber weiter entfernt: “Mir war nicht bewusst, dass er verletzt war, ich habe nicht einmal Blut gesehen”, sagte die Frau. Mehrmals betonte sie, dass sie nicht zugestochen, sondern ihr Mann ihr ins Messer gelaufen sei. Daraufhin beantragte der Verteidiger eine Verhandlungsunterbrechung, um mit seiner Mandantin zu sprechen.

Angeklagte: “Habe mich bedroht gefühlt”

Danach gab sie schließlich zu, zugestochen zu haben. Aber sie hätte nie gedacht, dass ihr Ehemann durch die Stiche in akuter Lebensgefahr gewesen war: “Ich habe nicht einmal gewusst, wo ich hingestochen habe. Ich hab auch einmal einen Schraubenzieher in den Bauch bekommen, war auch nicht in Lebensgefahr. Ich habe mir darüber keine Gedanken gemacht.” Zuerst habe ihr Mann das Messer in der Hand gehalten, das habe sie ihm weggenommen. Unmittelbar vor dem Stich habe sie sich bedroht gefühlt: “Schon allein durch seinen Blick.”

Die Einvernahme der Frau war am Vormittag noch im Gang. Danach sind Zeugeneinvernahmen, die Videos der kontradiktorischen Einvernahme der beiden Kinder geplant, ebenso die Erläuterung von verschiedenen Gutachten.

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