Appell an Politik

AVS fordert rasche Regelung für Pistentouren

Donnerstag, 21. Januar 2021 | 10:29 Uhr

Bozen – Im Dezember 2020 hat der AVS gemeinsam und nach Absprache mit dem Verband der Seilbahnunternehmer öffentlich kommuniziert, dass bei geschlossenen Skigebieten auch Pistentouren nicht möglich sind. Ausschlaggebend für die gemeinsame Presseaussendung war vor allem die Gewährleistung der Sicherheit und Unfallvermeidung bei Präparierung der Skipisten hinsichtlich des geplanten Öffnungstermins am 7. Jänner 2021.

Da nun eine „Öffnung für das Publikum“ bis zum 15. Februar ausgeschlossen ist, hat sich der Sachverhalt geändert und verlangt nach einer raschen Antwort auf die Frage, ob Pistentourengehen bei Nichtbetrieb der Skigebiete erlaubt und möglich sind oder nicht. Davon ist der Avs überzeugt. Die gesetzlichen Bestimmungen ließen diesbezüglich einen erheblichen Interpretationsspielraum zu, der von den Kontrollorganen sehr unterschiedlich ausgelegt werden könne. Als Interessensvertreter aller Pistentourengeher erwartet sich der AVS ein rasches Handeln vonseiten der Politik.

Zurzeit sind viele Skigebiete nicht geöffnet und es finden auch keine Präparierungs-, Sicherungs- oder Vorbereitungsarbeiten statt. In diesen Skigebieten müsse es aufgrund klarer und eindeutiger Rechtslage möglich sein, dass Pistentourengeher ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen, die Skipisten für ihre sportliche Tätigkeit nutzen könnten, so der AVS. Dazu sei es notwendig, dass der Gesetzgeber dringend eine in diesem Sinne bestätigende Interpretation des Skipistengesetzes erlässt, welche im bestehenden Gesetz nicht explizit behandelt wird.

Als Interessensvertreter aller Tourengeher ersucht der AVS um ein rasches Handeln vonseiten der Politik, damit für die aktuelle Corona-bedingte Phase Pistentouren als individuelle Sportart möglich sind, ohne dass Skipistenbetreiber haftbar gemacht werden können und Sportler Angst vor Strafen haben müssen.

Im Übrigen erinnern der AVS daran, dass die im Artikel 20 des Landesgesetzes Nr. 14 vom 23.11.2010 vorgesehene Durchführungsverordnung zur Begehung der Skipisten – sei es mit Skiern, Schneeschuhen oder zu Fuß – bis heute noch nicht erlassen wurde und eines dringenden Erlasses bedarf.

Der AVS ersucht im Sinne und auch in Vertretung aller bergbegeisterten Südtiroler in dieser Hinsicht um eine zeitnahe Lösung.

Von: mk

Bezirk: Bozen