Freispruch für Gemeindemitarbeiter in Welsberg

Betriebsausflug ist keine Amtsunterbrechung

Donnerstag, 21. Dezember 2017 | 09:50 Uhr

Bozen/Welsberg – Der Betriebsausflug von elf Mitarbeitern der Gemeinde Welsberg unter der Leitung von Bürgermeister Albin Schwingshackl am 5. Juni 2015 war keine Unterbrechung eines öffentlichen Dienstes. So urteilte Richter Stefan Tappeiner am Bozner Landesgericht, wie das Tagblatt Dolomiten berichtet. Alle zwölf Angeklagten wurden am Mittwoch freigesprochen.

Am Freitag, den 5. Juni 2015 hing an der Eingangstür der Gemeinde ein Zettel, auf dem stand, dass die Gemeindeämter für allfällige Erledigungen geschlossen blieben, für dringende Fälle aber der Gemeindepolizist erreichbar sei. Auch der Gemeindesekretär war an dem Tag im Dienst.

Elf von 22 Mitarbeitern hatten sich für den Betriebsausflug an den Achensee gemeldet. Doch die Finanzpolizei führte eine Kontrolle durch, weshalb es zu Ermittlungen wegen mutmaßlicher Unterbrechung eines öffentlichen Dienstes kam. Am 15. Februar befasst sich auch der Rechnungshof mit dem Fall.

Mehr lest ihr in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts Dolomiten!

Von: mk

Bezirk: Pustertal