Postpolizei warnt vor Betrügern

Damit der Traum vom Ferienhaus nicht zum Albtraum wird

Montag, 29. Juni 2020 | 15:57 Uhr

Bozen – Die Post- und Kommunikationspolizei der Abteilung in Bozen teilt mit, dass auf verschiedenen Internetseiten regelmäßig Anzeigen erscheinen, mit denen nicht existierende „Ferienimmobilien“ zur Miete angeboten werden. Manchmal werden auch tatsächlich bestehende Ferienhäuser oder -wohnungen von Personen angeboten, die dazu nicht berechtigt sind.

Der vermeintliche „Vermieter“ erweist sich oft als sehr hilfsbereit und sendet dem interessierten Kunden einen Vertragsentwurf zu, um so den Eindruck einer seriösen „Transaktion“ zu vermitteln. Gleichzeitig verlangt er eine Anzahlung.

In der Wirklichkeit handelt es sich um einen Betrug und der ahnungslose Verbraucher, der einen Urlaub buchen möchte, tappt in die Falle.

Der Sommer 2020 ist in vielerlei Hinsicht anders. Nach der schwierigen Zeit der Ausgangssperre verspüren viele den Wunsch nach Urlaub. Gleichzeitig besteht aber auch das starke Bedürfnis nach Sicherheit – vor allem in gesundheitlicher Hinsicht. Eine Ferienwohnung, die man mit eigener Anreise leicht erreichen kann, wird für viele zu einer praktikablen Alternative.

Die Post- und Kommunikationspolizei unterstützt Bürger täglich bei Fragen zur Sicherheit im Internet und hilft ihnen, mögliche Risiken zu identifizieren. Dass das Internet zur Suche nach Urlaubsmöglichkeiten genutzt wird, gehört heutzutage zum Alltag und stellt ein großes Potenzial dar. Allerdings gibt es auch Risiken.

Deshalb ist es besonders wichtig, sowohl bei der Suche als auch der Buchung im Internet auf bestimmte Dinge zu achten. Die Post- und Kommunikationspolizei, die Nationalen Konsumentenunion UNC (Unione Nazionale Consumatori) und Subito geben auch heuer ein paar einfache und konkrete Tipps zur sicheren Auswahl einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses.

Hier ein Leitfaden mit acht Regeln:

1. Um die Wahrhaftigkeit der Bilder, die man im Internet gefunden hat, zu überprüfen, sollte man die Fotos der Anzeige mithilfe der Bildersuche bei einer Suchmaschine hochladen. So kann man feststellen, ob es sich um Archivfotos oder um aktuelle Aufnahmen einer realen Wohnung handelt.

2. Um herauszufinden, ob die Beschreibung der Immobilie und des Gebiets (Entfernung zum Meer, zentrale Lage…) in der Anzeige der Wahrheit entsprechen, sollte man die Straße auf einer im Internet verfügbaren Karte suchen und sie sich per Satellit anschauen, sobald man den genauen Ort gefunden hat.

3. Für weitere Informationen sollte man den Anbieter der Plattform kontaktieren, zusätzliche Informationen und Fotos der Immobilie anfordern und eventuell nach einer Telefonnummer des Besitzers der Immobilie – möglicherweise nach einer Festnetznummer – fragen.

4. Um zu herauszufinden, ob ein Preis zu hoch, zu niedrig oder angemessen ist, ist es sinnvoll, eine zusätzliche Suche in dem Gebiet über jene Plattform durchzuführen, in der die Anzeige geschaltet ist. Man kann dazu auch eine Suchmaschine verwenden und prüfen, ob der Preis angemessen ist und ob er tatsächlich mit der Lage und der Beschaffenheit der Wohnung übereinstimmt. Erscheint der Preis zu niedrig, sollte man Vorsicht walten lassen.

5. Um zu überprüfen, dass alles korrekt ist, sollte man sich nach Möglichkeit mit dem Inserenten treffen, um sich das Haus oder die Wohnung bereits vor dem Urlaub zu besichtigen.

6. Bei Ferienwohnungen und -häusern ist der Antrag auf Anzahlung legitim, sofern er 20 Prozent des Gesamtbetrags nicht überschreitet.

7. Kopien von persönlichen Dokumenten sollten niemals versendet werden: Personalausweis, Führerschein oder Reisepass dürfen niemals weitergegeben werden, da sie für rechtswidrige Zwecke verwendet werden können.

8. Zahlungen sollten nur über IBAN oder über andere nachverfolgbare Zahlungsmethoden vorgenommen werden. Die IBAN-Nummer muss auf ein Bankkonto in Italien zurückverfolgbar sein. Die Nummer kann mit Online-Tools wie einem IBAN-Rechner überprüft werden.

Für weitere Informationen können sich die Bürger unter der Telefonnummer 0471/531413 oder schriftlich per E-Mail unter der Adresse sez.polposta.bz@pecps.poliziadistato.it an die Abteilung für Post- und Kommunikationspolizei in Bozen wenden.

Von: mk

Bezirk: Bozen