Von: importer
In einem Prozess nach einer Home Invasion und Schüssen auf Polizisten in Amstetten ist ein 59-Jähriger am Mittwoch in St. Pölten nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Drei Männer sollen eine 74-Jährige in ihrem Haus bedroht und Geld gefordert haben. Weil er auf der Flucht auf zwei Beamte geschossen haben soll, wurde der 59-Jähriger u.a. wegen Mordversuchs verurteilt. Die anderen beiden Beschuldigten erhielten rechtskräftig je vier Jahre Freiheitsstrafe.
Alle drei Angeklagten wurden wegen versuchten Raubes verurteilt. Entschieden wurde, dass die Tat nicht bewaffnet – also ohne Vorhalt einer Brechstange oder Pistole – begangen wurde. Der 59-Jährige, der bereits wegen eines vollendeten Mordes vorbestraft ist, wurde zudem wegen zweifachen Mordversuchs, versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt und nach dem Waffengesetz schuldig gesprochen. Das Votum der Geschworenen fiel jeweils einstimmig aus. Mildernd wirkten sich beim 50- und 56-Jährigen ihre Unbescholtenheit aus.
Der Frau wurden 7.050 Euro zugesprochen, den beiden Polizisten je 5.000 Euro. Der Rechtsvertreter des 59-Jährigen meldete Berufung wegen Strafe an. Der Staatsanwalt, die anderen beiden Verteidiger und die Privatbeteiligtenvertreterinnen verzichteten auf Rechtsmittel.
Trio flüchtete nach Klingeln eines Spediteurs
Der 59-jährige Kosovare und der 56-jährige Albaner waren laut Anklage im Sommer 2025 aus dem Ausland eingereist, um gemeinsam mit dem seit längerem in Österreich lebenden 50-jährigen Kosovaren das Haus auszukundschaften. Als der Mann der 74-Jährigen am 5. September 2025 in der Früh mit dem Hund spazieren gegangen war, hatte das maskierte Trio das Gebäude betreten und es nach Wertgegenständen durchsucht. Dabei hatten die Angeklagten die Frau bemerkt, die sich im Erdgeschoß aufhielt.
Die Seniorin hatte als Zeugin berichtet, dass sie einer der Männer am Oberarm gepackt und niederdrücken habe wollen, wogegen sie sich gewehrt habe. In einer polizeilichen Einvernahme hatte die Frau von “Todesangst” gesprochen. Das Klingeln eines Spediteurs habe das Trio gestört und “Schlimmeres verhindert”, so der Staatsanwalt. Die drei Männer flüchteten mit einem geringen Betrag, den sie zuvor aus einer Geldbörse genommen hatten, über die Terrassentüre.
Laut Gutachten “unmittelbare Lebensgefahr” bei Schüssen
Auf der Flucht soll der 59-Jährige den Polizisten nahe einer Böschung knieend aufgelauert und aus zwölf Metern Distanz auf zwei Beamte geschossen haben. “Es war richtig knapp”, hatte einer der Uniformierten als Zeuge berichtet. Laut einem Gutachter bestand “unmittelbare Lebensgefahr”. Der Angeklagte sprach hingegen von Schüssen in die Luft. Die Polizisten wurden nicht verletzt, der Verdächtige ließ sich festnehmen. In der Folge wurden auch seine mutmaßlichen Komplizen gefasst.
Die drei Männer bekannten sich am Mittwoch wie bereits beim Prozessstart im Februar zum Raubvorwurf nicht schuldig. Sie sprachen von einem Einbruchsdiebstahl. Auch der Mordversuch wurde vom 59-Jährigen bestritten.
Staatsanwalt: “Fall der Schwerstkriminalität”
Der Staatsanwalt ortete im Schlussvortrag eine “geplante, arbeitsteilige, rücksichtslose” Tat und einen “Fall der Schwerstkriminalität”. “Die wollten 1,5 Millionen Euro erbeuten. Da mache ich keine halben Sachen”, betonte er. Die Flucht sei “letztlich eskaliert”, “es war kein Kurzschluss aus Panik, es waren gezielte Schussabgaben auf zwei Polizeibeamte”. Das Leben des 59-Jährigen sei “von Gewalt geprägt”. Der Beschuldigte hatte 1999 in der Schweiz einen Raubmord verübt, bei dem er einen Sicherheitsmann erschoss. 2022 wurde er vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Die Opfer hätten die Vorfälle eindrucksvoll und glaubwürdig geschildert. Die Frau leide noch immer unter den Folgen der Tat, “das ist nicht verzeihbar”, sagte der Staatsanwalt und ersuchte um strenge Strafen.
Die Angeklagten hätten einen Einbruch geplant, hieß es dagegen vonseiten der Verteidiger. “Die Gewaltanwendung war geringfügig”, sagte Rechtsanwalt Rudolf Mayer, der den 50-Jährigen vertrat. Der Verteidiger des 59-Jährigen ortete keinen Mordvorsatz und verwies auf den Grundsatz “im Zweifel für den Angeklagten”. “Die Schussabgaben waren beinhart”, es sei um Leben und Tod gegangen, betonte hingegen eine Privatbeteiligtenvertreterin.




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