Von: Matthias Knapp
Neumarkt – Die Carabinieri von Neumarkt haben seit vergangenem Juli vier Personen mit manipulierten Identitätskarten überführt. Die Betroffenen haben den integrierten Microchip in der Plastikkarte absichtlich selbst entfernt. Warum sie dies taten, bleibt unklar. Die Carabinieri verweisen auf ein Phänomen, das sich auch in anderen Regionen Italiens verbreitet.
Der letzte Fall wurde am gestrigen Dienstag registriert. Ein 47-Jähriger, der in Leifers ansässig ist, erschien auf der dortigen Carabinieri-Station und wies sich im Rahmen einer Identifizierung mit seinem elektronischen Personalausweis aus. Bei der Überprüfung bemerkten die Ordnungshüter sofort, dass der Microchip – ein essenzieller Bestandteil für die digitalen Funktionen des Ausweises – fehlte. Das Dokument wurde umgehend beschlagnahmt und der Mann wegen mutmaßlicher Urkundenfälschung auf freiem Fuß bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Wie die Carabinieri erklären, wurden ähnliche Fälle auch in anderen Regionen Italiens gemeldet, und es handelt sich offenbar um einen Trend, der zunimmt: Personen schneiden oder kratzen aus eigener Initiative den Mikrochip aus ihrem Ausweis.
Vermutet wird, dass dahinter eine Art Verschwörungstheorie steckt: Die Betroffenen befürchten offenbar, dass der Chip zur Ortung oder Überwachung des Aufenthaltsorts genutzt werden könne. Doch dabei handelt es sich um einen völligen Irrglauben, zumal die elektronische Identitätskarte keinerlei GPS-Sender enthält.
Die elektronische Identitätskarte enthält im Chip lediglich demografische Daten und biometrische Informationen des Inhabers, um digitale Identitätsprüfungen und den Zugang zu Online-Diensten zu ermöglichen.
Gleichzeitig schließen die Carabinieri nicht aus, dass die Chips auch aus kriminellen Motiven entfernt worden sein könnten, etwa um elektronische Polizeikontrollen zu erschweren oder Dokumentenbetrug zu begehen.
Wer seinen Ausweis beschädigt oder verändert, geht ein hohes rechtliches Risiko ein. Die materielle Abänderung eines amtlichen Dokuments durch Privatpersonen kann laut italienischem Strafgesetzbuch mit einer Haftstrafe von vier Monaten bis zu zwei Jahren geahndet werden. Handelt es sich um ein gefälschtes Dokument, das für die Ausreise gültig ist, drohen nach Artikel 497-bis sogar zwei bis fünf Jahre Haft.
Die Carabinieri mahnen die Bevölkerung daher zur Sorgfalt: Ausweisdokumente müssen im Originalzustand belassen werden. Unbeabsichtigte Beschädigungen oder Fehlfunktionen des Chips sollten umgehend den zuständigen Gemeindeämtern gemeldet werden.




Aktuell sind 2 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen