Am Wiener Landesgericht geht es um einen Messerstich vom Mai 2013

Prozess um in Wien niedergestochenen Opernsänger vertagt

Dienstag, 03. November 2026 | 13:49 Uhr

Von: importer

Am Dienstag ist am Wiener Landesgericht gegen einen Mann verhandelt worden, der am 9. Mai 2013 vor dem Justizministerium in der City einen Opernsänger niedergestochen haben soll. Der Künstler erlitt eine Verletzung im Bereich des linken Rippenbogens, die Klinge beschädigte die Milz und bewirkte eine Einblutung in die Bauchhöhle. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Täter den Mann vorsätzlich töten wollte. Laut Verteidiger Daniel Strauss ist das nicht bewiesen.

Laut dem Gutachten des Gerichtsmediziners Christian Reiter war die Stichverletzung im Bauchraum des Opernsängers potenziell lebensgefährlich. Ohne sofortige medizinische Versorgung hätte er innerlich verbluten können. Der medizinische Gutachter ging davon aus, dass die Messerklinge mindestens vier bis fünf Zentimeter lang gewesen sein dürfte.

Der nunmehr 41-Jährige musste sich nicht wegen versuchten Mordes vor Geschworenen verantworten. Die Staatsanwaltschaft beantragte gemäß § 21 Absatz 1 StGB seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum (FTZ). Laut einem eingeholten psychiatrischen Gutachten war der Akademiker infolge einer paranoiden Schizophrenie zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig.

Verteidiger hinterfragt “Selbstanzeige”

Auf die Spur des 41-Jährigen kam man erst, weil dieser am 31. Dezember 2025 zur Polizei ging und eine “Selbstanzeige” erstattete. Er legte ein zehnseitiges Papier vor, in dem er die Schuld für mehrere “Kapitalverbrechen” auf sich nahm. Er behauptete, im Frühjahr 2013 in Wien-Neubau den jungen Opernsänger niedergestochen zu haben.

Für Verteidiger Daniel Strauss ist dieses Geständnis “ein Beweismittel, aber kein Tatsachenbeweis”, wie er den Geschworenen erklärte. Der 41-Jährige hätte sich zu diesem Zeitpunkt “in einem wahnhaften Zustand” befunden: “Er kann es schlicht und einfach nicht sagen, ob er es war oder nicht.” Es gebe “keine objektiven Beweise für die Täterschaft”, da es unterlassen worden sei, vorhandene DNA-Spuren auszuwerten, sagte Strauss.

Abgleich mit DNA-Spuren beantragt

Wie der Verteidiger darlegte, wurden seinerzeit an der Lederjacke des attackierten Künstlers DNA-Spuren sichergestellt. Diese seien “nicht ausgewertet” worden: “Vielleicht war das Porto zu wenig, vielleicht war jemand auf Urlaub. Ich weiß es nicht.” Strauss beantragte, die DNA-Probe mit den genetischen Merkmalen seines Mandanten abzugleichen: “Wenn man einen Abgleich hat, muss man sich nicht auf ein wahnhaftes Geständnis verlassen.” In dem schriftlichen Geständnis des 41-Jährigen sei unter anderem davon die Rede, dass dieser von an den Wänden klebenden Kristallinen überwacht und beim Duschen gefilmt werde, wobei dieses Material in die ganze Welt gestreamt werde.

Dem Beweisantrag wurde stattgegeben. Nun sollen die auf der Jacke des Opfers gesicherten DNA-Spuren mit der DNA des 41-Jährigen abgeglichen werden. Zu diesem Zweck wurde die Verhandlung auf den 12. Jänner vertagt. Der 41-Jährige bleibt bis dahin in vorläufiger Unterbringung in der Justizanstalt Josefstadt.

Medikamente wegen “unerwünschter Nebenwirkungen” abgesetzt

“Ich leide seit Jahren unter einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis”, sagte der 41-Jährige in seiner Einvernahme. Die entsprechende Diagnose habe er in seinem 30. Lebensjahr bekommen. Wenn er keine Medikamente nehme, habe er “Wahrnehmungsstörungen. Behandelt bin ich stabil.” Ende des Vorjahrs habe er die Medikamente “aufgrund unerwünschter Nebenwirkungen und weil ich geglaubt habe, dass ich sie nicht brauche” abgesetzt. Daraufhin seien “die Zustände” zurückgekehrt: “Wahrnehmungsstörungen. Ich habe mich verfolgt gefühlt.”

In diesem Zustand sei er “zur Polizei gegangen. Ich war schwer psychotisch.” Was er dort angegeben habe, wolle er nicht beurteilen: “Ich weiß nicht, ob das Einbildung war von mir.” Auf Anraten seines Verteidigers werde er zu dem ihm zugeschriebenen Angriff auf den Opernsänger nicht Stellung nehmen.

Der inzwischen 40 Jahre alte Opernsänger, der mittlerweile in Deutschland lebt, sagte als Zeuge aus, nachdem der mutmaßliche Angreifer auf seinen Wunsch aus dem Gerichtssaal gebracht wurde. Er habe sich im Mai 2013 “zum Vorsingen” in Wien aufgehalten und sei nachts nach einem Abendessen mit seiner Agentin am Heimweg von einem unbekannten Mann auf Englisch angesprochen worden: “Er hatte ein Messer in der Hand und hat mir in den Bauch geschlagen. Meine erste Reaktion war, ich wollte schnell ins Hotel laufen. Dann habe ich meine Kraft verloren und bin zusammengebrochen.” Passanten hätten sich um ihn gekümmert und die Rettung gerufen.

Opfer erinnerte sich an “verrückte Augen”

Der Künstler verbrachte zehn Tage in einem Spital, wo die Stichwunde – laut Gerichtsmediziner Christian Reiter eine schwere Verletzung, die eine lebensbegleitende, gut sichtbare Narbe im Bauchbereich nach sich zog – versorgt wurde.

Der Angreifer habe “verrückte Augen” gehabt, das Ganze habe nur eine halbe Minute gedauert, schilderte der Sänger: “Er sah südländisch aus. Dunkle Haare, dunkle Augen. Er hatte einen kleinen Punkt im Gesicht. Er war ungefähr in meinem Alter. Ein bisschen kleiner als ich.”

Aufgrund dieser recht genauen Personenbeschreibung wollte die vorsitzende Richterin wissen, ob der Zeuge zu einer kurzen Gegenüberstellung mit dem mutmaßlichen Angreifer bereit sei, um diesen allenfalls identifizieren zu können. Der 40-Jährige erklärte sich damit einverstanden. Nachdem er den anderen Mann kurz gemustert hatte, gab er an, er sei “fast sicher”, dass das der damalige Angreifer sei: “Ich kann Ja sagen. Aber es war vor 13 Jahren.”

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