Zwei Jahre Haft auf Bewährung

Sex mit Minderjährigen: 52-Jähriger muss nicht ins Gefängnis

Donnerstag, 02. Juli 2020 | 09:54 Uhr

Bozen – Ein 52-Jähriger aus dem Vinschgau ist am Landesgericht in Bozen im Rahmen eines Vergleichs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dem Mann wurden sexuelle Handlungen mit minderjährigen Mädchen und die illegale Ausübung des Artzberufes vorgeworfen, berichtet die Tageszeitung Alto Adige.

Nachdem die Eltern zweier minderjähriger Mädchen Anzeige erstattet hatten, war der 52-Jährige vorübergehend festgenommen worden. Dem gerichtlichen Vergleich, der eine Haftstrafe auf Bewährung vorsieht, wurde nur deshalb stattgegeben, weil der Mann im Vorfeld 20.000 Euro Schadenersatz bezahlt hat. Deshalb muss der 52-Jährige nicht ins Gefängnis und er muss auch keinen Sozialdienst ableisten.

Die Mädchen sind in der Praxis des Mannes aufgetaucht, um sich wegen Ernährungsprobleme behandeln zu lassen. Die Anklage warf dem Mann vor, die psychologische Verletzlichkeit der beiden Minderjährigen ausgenutzt und sexuell die Initiative ergriffen zu haben.

Im Rahmen der Untersuchung stellte sich heraus, dass der Mann auch im Ort ein gewisses Vertrauen genoss. Bereits seit den 90-Jahren soll er eine Praxis für alternative Medizin betrieben haben. In seiner Praxis befanden sich medizinische Geräte, ärztliche Tarifverzeichnisse und ärztliche Befunde. In Wirklichkeit soll der 52-Jährige allerdings als Pranatherapeut gearbeitet haben.

Deshalb wurde ihm auch die illegale Ausübung des Arztberufes vorgeworfen. So soll er sich seinen Patienten als „Doktor“ vorgestellt haben, obwohl er nicht staatlich habilitiert war. Außerdem hing den Ermittlern zufolge in seiner Praxis ein Zeugnis über „medizinische Pathologie“ und auf den Rechnungen, die er ausstellte, stand ebenfalls ein Doktortitel.

Von: mk

Bezirk: Bozen, Vinschgau