Am Wiener Landesgericht geht es um einen Messerstich vom Mai 2013

Später Prozess um in Wien niedergestochenen Opernsänger

Dienstag, 03. November 2026 | 11:41 Uhr

Von: importer

Am Dienstag ist am Landesgericht gegen einen Mann verhandelt worden, der am 9. Mai 2013 vor dem Justizministerium in der Innenstadt einen Opernsänger niedergestochen haben soll. Der Künstler erlitt eine Verletzung im Bereich des linken Rippenbogens, die Klinge beschädigte die Milz und bewirkte eine Einblutung in die Bauchhöhle. Die Staatsanwaltschaft Wien geht davon aus, dass der Täter den Mann vorsätzlich töten wollte. Laut Verteidiger Daniel Strauss ist das nicht bewiesen.

Der nunmehr 41-Jährige musste sich nicht wegen versuchten Mordes vor Geschworenen verantworten. Die Staatsanwaltschaft beantragte gemäß § 21 Absatz 1 StGB seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum (FTZ). Laut einem eingeholten psychiatrischen Gutachten war der Akademiker infolge einer paranoiden Schizophrenie zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig.

Verteidiger hinterfragt “Selbstanzeige”

Auf die Spur des 41-Jährigen kam man erst, weil dieser am 31. Dezember 2025 zur Polizei ging und eine “Selbstanzeige” erstattete. Er legte ein zehnseitiges Papier vor, in dem er die Schuld für mehrere “Kapitalverbrechen” auf sich nahm. Er behauptete, im Frühjahr 2013 in Wien-Neubau den jungen Opernsänger niedergestochen zu haben.

Für Verteidiger Daniel Strauss ist dieses Geständnis “ein Beweismittel, aber kein Tatsachenbeweis”, wie er den Geschworenen erklärte. Der 41-Jährige hätte sich zu diesem Zeitpunkt “in einem wahnhaften Zustand” befunden: “Er kann es schlicht und einfach nicht sagen, ob er es war oder nicht.” Es gebe “keine objektiven Beweise für die Täterschaft”, da es unterlassen worden sei, vorhandene DNA-Spuren auszuwerten, sagte Strauss.

Abgleich mit DNA-Spuren beantragt

Wie der Verteidiger darlegte, wurden seinerzeit an der Lederjacke des attackierten Künstlers DNA-Spuren sichergestellt. Diese seien “nicht ausgewertet” worden: “Vielleicht war das Porto zu wenig, vielleicht war jemand auf Urlaub. Ich weiß es nicht.” Strauss beantragte, die DNA-Probe mit den genetischen Merkmalen seines Mandanten abzugleichen: “Wenn man einen Abgleich hat, muss man sich nicht auf ein wahnhaftes Geständnis verlassen.” In dem schriftlichen Geständnis des 41-Jährigen sei unter anderem davon die Rede, dass dieser von an den Wänden klebenden Kristallinen überwacht und beim Duschen gefilmt werde, wobei dieses Material in die ganze Welt gestreamt werde.

Über den Beweisantrag wurde noch nicht entschieden. Das Gericht führte zunächst das Beweisverfahren durch.

Medikamente wegen “unerwünschter Nebenwirkungen” abgesetzt

“Ich leide seit Jahren unter einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis”, sagte der 41-Jährige in seiner Einvernahme. Die entsprechende Diagnose habe er in seinem 30. Lebensjahr bekommen. Wenn er keine Medikamente nehme, habe er “Wahrnehmungsstörungen. Behandelt bin ich stabil.” Ende des Vorjahrs habe er die Medikamente “aufgrund unerwünschter Nebenwirkungen und weil ich geglaubt habe, dass ich sie nicht brauche” abgesetzt. Daraufhin seien “die Zustände” zurückgekehrt: “Wahrnehmungsstörungen. Ich habe mich verfolgt gefühlt.”

In diesem Zustand sei er “zur Polizei gegangen. Ich war schwer psychotisch.” Was er dort angegeben habe, wolle er nicht beurteilen: “Ich weiß nicht, ob das Einbildung war von mir.” Auf Anraten seines Verteidigers werde er zu dem ihm zugeschriebenen Angriff auf den Opernsänger nicht Stellung nehmen.

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