Von: Matthias Knapp
Bozen – Bozens leitender Oberstaatsanwaltschaft Axel Bisignano dementiert Gerüchte über einen möglichen Rücktritt und wies entsprechende Spekulationen von sich.
„Keinen Kommentar“, erklärte Bisignano auf Nachfrage von Journalisten. An den Gerüchten sei nichts dran.
Erst vor wenigen Wochen war bekannt geworden, dass der Oberste Richterrat CSM ein Verfahren zur Versetzung von Amts wegen aufgrund von Unvereinbarkeit mit dem Dienstort eröffnet hatte.
Grund dafür ist eine mutmaßliche Unvereinbarkeit aufgrund enger Verwandtschaft mit zwei Anwälten im Gerichtsbezirk Bozen. Konkret geht es um seine beiden Brüder Jakob und Joseph Engl Bisignano, die als Anwälte in St. Lorenzen im Pustertal und in Bozen tätig sind.
Das Verfahren war bereits im August eingestellt worden. Da allerdings eine erforderliche Mitteilung nicht innerhalb der vorgesehenen 60 Tage eingereicht wurde, wurde der Fall erneut aufgerollt.
Wie Bisignano in einer Stellungnahme erklärte, habe es sich bei der Verzögerung um ein reines Versehen gehandelt. Der Oberste Richterrat sei über die familiären Verhältnisse vorher bereits informiert gewesen. Eine endgültige Entscheidung steht derzeit noch aus.




Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen