Von: Matthias Knapp
Bozen – In Bezug auf die Nachricht über die Eröffnung eines Verfahrens zur Versetzung von Amts wegen aufgrund von Unvereinbarkeit mit dem Dienstort gegen seine Person nimmt der Leitenden Oberstaatsanwalt Axel Bisignano in einer Aussendung Stellung.
„Im Gerichtsbezirk Bozen sind meine beiden Brüder Josef und Jakob Engl Bisignano tätig. Sie arbeiten ausschließlich im Zivil- und Verwaltungsrecht, überwiegend im Vertragsrecht und nur ausnahmsweise im Familienrecht. Sie unterhalten eine Kooperation mit RA Michael Forer und nutzen eine gemeinsame Website; jeder von ihnen stellt jedoch eigenständig Rechnung, sodass keine Gesellschaftsverbindung zwischen ihnen besteht“, betont Bisignano.
Die Eintragung von RA Josef Engl Bisignano in die Anwaltskammer sei von Bisignano am 23. September 2020 dem Obersten Gerichtsrat (CSM) gemeldet worden. Sporadisch vertrete RA Michael Forer Mandanten in Strafverfahren bei geringfügigen Delikten. „Jedes Mal, wenn mir auffiel, dass RA Forer in einem von mir geführten Verfahren bestellt war, habe ich einen Befangenheitsantrag gestellt“, betont Bisignano.
Im Laufe des Jahres 2021 hat der Rat die potenzielle Unvereinbarkeit geprüft, wobei sowohl Axel Bisignano, sein Bruder Josef als auch der Vorstand der Anwaltskammer angehört worden seien. Das Verfahren wurde damals eingestellt.
„Am 7. November 2023 habe ich meine Bewerbung für die Ernennung zum Leitenden Staatsanwalt eingereicht. Zum Zeitpunkt der Bewerbung habe ich den Rat erneut auf diesen Umstand hingewiesen“, so der Leitende Staatsanwalt.
Anschließend trug sich auch der andere Bruder, Jakob Engl Bisignano, in die Anwaltskammer Bozen ein. Seine Eintragung wurde von Axel Bisignano am 14. Oktober 2024 dem Obersten Rat gemeldet. „Somit war dem Obersten Rat zum Zeitpunkt meiner Ernennung im Juni 2025 die potenzielle Unvereinbarkeit bekannt, da ihm von mir alle notwendigen Bewertungselemente vorgelegt worden waren“, betont der Leitende Oberstaatsanwalt weiter.
Die Bestimmungen sehen vor, dass nach der Ernennung eine weitere Mitteilung zu erfolgen hat. „Ein Umstand, der mir entgangen war“, wie Axel Bisignano einräumt. Sobald ihn der Oberste Gerichtsrat um die Meldung von Elementen ersuchte, die im Übrigen bereits seit 2020 bzw. 2024 vorgelegen seien, habe er die neue Mitteilung unverzüglich nachgereicht.
„Innerhalb der Behörde werden der Zivilbereich und insbesondere die Angelegenheiten des Familienrechts vom Stellvertretenden Leitenden Staatsanwalt Dr. Secco bearbeitet. Die potenzielle Unvereinbarkeit wurde daher erneut geprüft, und die Kommission schloss mit dem Antrag auf Einstellung ab“, so Bisignano.
„Am 21. Oktober 2026 hat der Oberste Rat in der Plenarsitzung geurteilt, dass aufgrund der Änderung meiner Funktionen – die nun alle Zuständigkeitsbereiche der Staatsanwaltschaft umfassen – und da der Gerichtsbezirk Bozen ein Einzugsgebiet von nur 500.000 Einwohnern aufweist, gegen mich ein Verfahren wegen Unvereinbarkeit mit dem Dienstort eröffnet werden muss. Die offizielle Einleitung des Verfahrens, in dessen Verlauf der Oberste Gerichtsrat eine eingehende Untersuchung durchführen wird, wurde mir bisher noch nicht mitgeteilt. Diese Tatsachen werden zur Klarstellung der Sachlage und zur Vermeidung von Spekulationen mitgeteilt“, erklärt Axel Bisignano abschließend.




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