Prozess um Verkehrsunfall mit einem Toten am Landesgericht St. Pölten

Teilbedingte Haft nach tödlichem Unfall in Niederösterreich

Dienstag, 20. Oktober 2026 | 11:15 Uhr

Von: importer

Weil er alkoholisiert einen Verkehrsunfall verursacht hatte, ist ein 41-Jähriger am Dienstag am Landesgericht St. Pölten nicht rechtskräftig zu 16 Monaten Haft, davon elf bedingt, verurteilt worden. Der Mann hatte 1,66 Promille intus gehabt, als er heuer am 31. Juli auf der B1 in Ardagger (Bezirk Amstetten) mit seinem Klein-Lkw auf die Gegenfahrbahn geraten und mit dem Auto eines Oberösterreichers kollidiert war. Der Lenker war an der Unfallstelle gestorben.

Der 41-Jährige bekannte sich in der Einzelrichterverhandlung schuldig. “Es tut mir schrecklich leid”, sagte der Rumäne. Am Tag des Unfalls hatte er seinen Angaben zufolge ab mittags mit einem Arbeitskollegen auf einer Baustelle vier oder fünf Bier und zwei Fläschchen Jägermeister getrunken. Dann hatte er sich ans Steuer des Pritschenwagens gesetzt.

Angeklagter war in Schlangenlinien unterwegs gewesen

Bevor es am Nachmittag zu dem Zusammenstoß kam, war der Beschuldigte laut Zeugenaussagen längere Zeit in Schlangenlinien gefahren. “Er ist einige Male auf die Gegenfahrbahn gekommen”, sagte ein Mann, der direkt hinter dem Pritschenwagen unterwegs gewesen war. Seine Partnerin hatte ihn gebeten, Abstand zu dem Klein-Lkw zu halten. “Ich habe mich zu Tode gefürchtet”, berichtete die Frau, die Beifahrerin gewesen war.

Der Pritschenwagen sei mehrmals “knapp aufgefahren”, erzählte ein Zeuge, der vor dem Angeklagten gefahren war. Vor dem Unfall dürfte der Beschuldigte plötzlich nach links gelenkt haben, der Entgegenkommende habe “keine Chance” gehabt, meinte der Mann. Der 64-Jährige hatte nur noch tot aus seinem Wagen geborgen werden können. Der 41-Jährige wurde mit Verletzungen ins Krankenhaus gebracht.

Ein Leben ausgelöscht und mehrere zerstört

Der Angeklagte habe ein Leben ausgelöscht und mehrere zerstört, sagte einer der beiden Privatbeteiligtenvertreter. Die beiden Söhne und die Tochter des Verstorbenen hatten ihren Aussagen zufolge eine enge Beziehung zu ihrem Vater, zum Teil haben sie nach dem Unfall psychotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen. Verteidiger Marius Hortolomei bat um eine Chance für den Angeklagten und ersuchte um eine milde Strafe. Der Unfall habe auch seinen Mandanten stark mitgenommen.

Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung nach Paragraf 81 Absatz zwei Strafgesetzbuch schuldig gesprochen. Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren wirkten sich das Geständnis und die Unbescholtenheit mildernd aus. Der Witwe und zwei der drei Kinder des Verstorbenen wurden rund 6.500 Euro für Kosten in Zusammenhang mit dem Begräbnis zugesprochen. Mit den restlichen Ansprüchen wurden die Angehörigen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft und die Privatbeteiligtenvertreter keine Erklärung abgaben.

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