Von: Matthias Knapp
Bozen – Nach dem Einsturz des Mitteltrakts des Gerichtsgebäudes in Bozen, der sich am 16. Juli kurz nach 6.00 Uhr in der Früh ereignet hat, schreiten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft voran. Mittlerweile wurden fünf Personen, die unter Verdacht stehen, ins Ermittlungsregister eingetragen. Bislang gilt die Unschuldsvermutung. Wörtlich schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Aussendung.
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen, die infolge des Teileinsturzes des Justizpalastes in Bozen eingeleitet wurden, teilt die Staatsanwaltschaft Folgendes mit:
Die Staatsanwaltschaft hat unverzüglich ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässigem Einsturz von Bauwerken eingeleitet und dieses zwei Staatsanwälten der Behörde übertragen.
Ein technischer Sachverständiger wurde mit einem ersten Gutachtenauftrag betraut,
1. die Risiken weiterer möglicher Einstürze zu ermitteln und die unverzüglich zu ergreifenden Maßnahmen zu benennen;
2. die Bereiche zu bezeichnen, die im Hinblick auf die sachverständigen Untersuchungen zu den Ursachen des Einsturzes Gebäudeteile zu beschlagnahmen sind. Dies nach Abschluss der Beseitigung der Trümmer sowie der einsturzgefährdeten Teile des Gebäudes.
Nach Abschluss des Ortstermins wurde die Beschlagnahme des vom Einsturz betroffenen mittleren Teils des Gebäudes angeordnet.
In Abstimmung mit den von der Provinz beauftragten Technikern wurden in den unversehrt gebliebenen Teilen des Gebäudes Sensoren angebracht, um etwaigen Materialverschleiß laufend zu überwachen. Zugleich wurde angeordnet, ein Gerüst zu errichten, das der Stabilisierung der weiterhin einsturzgefährdeten zentralen Fassade dienen soll.
Nach den ersten Ermittlungsergebnissen wurden fünf Personen in das Register der Beschuldigten eingetragen; diese haben die in ihrem Besitz befindlichen Unterlagen zu den Arbeiten freiwillig übergeben.
Weitere technische Untersuchungen zur Feststellung der Ursachen des Einsturzes sind im Gange.
In jedem Fall gilt die Unschuldsvermutung.




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