Der Angeklagte mit seinem Anwalt Mathias Kapferer

Tote Studentin in Tirol – Angeklagter beteuert Unschuld

Montag, 19. Oktober 2026 | 12:23 Uhr

Von: importer

Ein 42-Jähriger hat sich am Montag wegen des Verdachts des Mordes an einer im Jahr 2005 in Innsbruck erstochenen 19-jährigen Studentin am Landesgericht Innsbruck verantworten müssen. Die Staatsanwältin betonte in ihrem Eingangsplädoyer, dass DNA-Spuren des Angeklagten mit “hoher Wahrscheinlichkeit” am Tatort gesetzt worden seien. Der Verteidiger argumentierte, dass es dafür keinerlei Beweise gebe. Auch der Angeklagte beteuerte vehement seine Unschuld.

Unter Blitzlichtgewitter war der Angeklagte, ein damaliger Studienkollege der Getöteten, in den Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts gekommen. Der seit langem in Australien lebende nunmehrige Manager im Sportartikelbereich aus Niederösterreich war freiwillig zur Hauptverhandlung vor dem Geschworenengericht angereist. Im Mai war gegen ihn überraschend Anklage in dem “Cold Case”-Fall erhoben worden. Ihm wird vorgeworfen, die Niederösterreicherin in den frühen Morgenstunden des 23. Juni 2005 durch zwei wuchtige Messerstiche in Brust und Rücken getötet zu haben. Ein Pensionist fand die blutüberströmte Leiche der jungen Frau, die zuvor – wie auch der Angeklagte – eine Studenten-Party besucht hatte, vor einer Telefonzelle im Innsbrucker Rapoldipark vor. Die Tat ereignete sich zwei Tage vor dem 20. Geburtstag der Betriebswirtschaftsstudentin. Die Tatwaffe wurde nie gefunden.

Die öffentliche Anklägerin Adelheid Steiner betonte in ihrem Eröffnungsplädoyer, dass die DNA-Spuren des Angeklagten nicht nur auf dem in der Nähe der toten Studentin gefundenen Zigarettenstummel nachgewiesen worden seien, sondern auch “Signale der DNA” in einer Blutspur der Getöteten am Tatort. “Es gibt zudem DNA unter den Fingernägeln der Frau”, berichtete Steiner. Das deute darauf hin, dass sie “mit erheblicher Kraft angefasst und angegriffen worden ist.” Auch DNA-Spuren des Mannes am Fahrrad der jungen Frau seien gefunden worden. Die Messerstiche selbst seien dann schließlich mit einem rund 16 Zentimeter langen Küchenmesser “mit erheblicher Energie” gesetzt worden. Ein mögliches Tatmotiv sei jedoch unbekannt, sagte die Staatsanwältin.

Opfer erheblich alkoholisiert

Beide Personen seien in der Tatnacht jedenfalls “erheblich alkoholisiert” gewesen. Das Opfer – sie hatte soeben eine Prüfung erfolgreich absolviert – habe 2,1 Promille Alkohol im Blut gehabt. Der Angeklagte sagte laut Staatsanwältin bisher aus, dass das Opfer von der Wohnung, in der sie sich zuletzt gemeinsam befanden und feierten, mit dem Fahrrad weggefahren sei. “Zwei Zeugen betonten aber, dass sie eine Frau, auf die die Beschreibung des Opfers passt, torkelnd gehend gesehen haben”, hielt Steiner fest. Opfer und Angeklagter seien in der letzten Lebensstunde alleine gewesen: “Was dort passiert ist, wissen wir nicht.” Man wisse auch nichts über ein mögliches Motiv. “Den Grund, wieso sie sterben musste, kennt bisher nur der Täter”, so die Staatsanwältin. Die Ermittlungsergebnisse würden jedenfalls “erheblich für eine Täterschaft” sprechen.

Verteidiger: “Alles absurd”

Dem widersprach Verteidiger Mathias Kapferer in seinem Plädoyer vehement. Die DNA-Spuren seien einseitig ausgelegt worden. Es gebe viele Möglichkeiten, wie diese an die Zigarette, das Fahrrad und an die Kleidung der Getöteten gekommen sein könnten, denn die Betroffenen hätten die Nacht gemeinsam gefeiert, getrunken und geraucht. “Man ist zu viert nach Hause gegangen, da hat man auch geblödelt – die Spur am Fahrrad sagt gar nichts über die Frage aus, ob er am Tatort war”, erklärte der Anwalt und meinte zu jenen an der Zigarette: “Mein Mandant war ein sogenannter Schnorrer, vielleicht hat er DNA-Spuren beim Hineingreifen in die Zigarettenschachtel des Opfers hinterlassen.”

Der Strafverteidiger zeichnete unter anderem eine Spur zu einem Bosnier nach, der von Mitgliedern der Suchtgiftmittelszene, die im Jahr 2005 im angrenzenden Rapoldipark zugegen war, ins Feld geführt worden war. Demnach sei es wohl zu einer Verwechslung zwischen dem Opfer und einer Frau aus der Szene gekommen. Auch ein Zeuge hätte einen Mann, der aussah wie der Bosnier, in der Nähe des Tatortes gesehen. Sein Mandant sei jedenfalls ein “unbescholtener, harmloser Mensch”, der keinerlei Motiv gehabt und mit der 19-Jährigen auch keine Beziehung unterhalten habe. “Das ist alles absurd. Mein Mandant war ein Studienkollege – nicht mehr. Zwischen den beiden war gar nichts”, betonte Kapferer und sagte vor dem Geschworenengericht: “Es gibt einen anderen qualifizierten Tatverdächtigen.” Darüber hinaus habe man insgesamt 20 Verdächtige: “Warum klagt man ausgerechnet meinen Mandanten an?” Der Angeklagte habe sich auch nicht “nach Australien abgesetzt”, sondern sich schon vor 2005 für das Land begeistert und sich dann letztlich dort ein Leben aufgebaut.

Angeklagter: “Habe damit absolut nichts zu tun”

Der Beschuldigte selbst wies schließlich – wie auch schon bisher – jegliche Schuld von sich. “Ich bin, um das zu beweisen, eigens 15.000 Kilometer angereist”, erklärte er in seiner Befragung vor Richter Andreas Fleckl. “Ich habe mit der Sache absolut nichts zu tun”, beteuerte er emotional sichtlich angerührt: “Ich habe überhaupt keinen Grund, sie bestialisch zu erstechen.” Die Getötete sei eine gute Studienkollegin gewesen, die er regelmäßig gesehen habe, beschrieb er das Verhältnis zwischen ihm und der Niederösterreicherin. “Wir waren aber nicht so befreundet, dass wir uns regelmäßig verabredet hätten”, konkretisierte er das Verhältnis weiters. “Sexuelles” oder Ähnliches habe es zudem “nie gegeben”.

In der Tatnacht habe er sich von ihr mit “Bussi links, Bussi rechts” verabschiedet, schilderte der Mann. Zudem habe er zuvor im Laufe der Studentenparty bei ihr “eine Zigarette geschnorrt”. Bei der Party sei man schließlich als Letzte “übrig geblieben”, sodass er sie “zum Ende der Stiegen” begleitet habe und schließlich sichergegangen sei, dass sie gut im Hof bei ihrem Rad angekommen sei. “In den Hof bin ich dann nicht mehr mit ihr rausgegangen”, führte er aus. Er wisse somit auch nicht, in welche Richtung sie überhaupt gefahren sei.

Weiters schilderte der Beschuldigte zum Teil unter Tränen die Erlebnisse rund um seine kurzzeitige “Cold-Case”-Festnahme im Jahr 2013. “In der Zelle hatte ich die erste Panikattacke meines Lebens.” Was er damals gefühlt habe, sei nicht zu erklären, führte er weiters aus. Es sei ihm außerdem im Anschluss psychisch so schlecht gegangen, dass er professionelle Hilfe in Anspruch genommen habe, meinte der Angeklagte, dessen Familie auch im Verhandlungstag anwesend war. “Ich bin unschuldig, bitte sprechen Sie mich frei und lassen Sie mich meinen Sohn aufwachsen sehen”, appellierte der 42-jährige Vater eines zweijährigen Kindes schließlich an die Geschworenen.

Bereits vor 13 Jahren im Visier

Der Niederösterreicher hatte bereits vor fast 13 Jahren als damals “dringend tatverdächtig” gegolten. Er war kurz vor Weihnachten 2013 – aus Australien kommend – am Flughafen Wien-Schwechat von “Cold Case”-Experten des Bundeskriminalamtes (BK) festgenommen worden. Damals hatte sich der Verdacht gegen den Angeklagten auf verschiedene Indizien gestützt, unter anderem auf seine DNA-Spuren an der Leiche, an der Kleidung des Opfers und an den Griffen des Fahrrades der Studentin. Nachdem sich eine DNA-Spur des Angeklagten an der Kleidung nicht als so aussagekräftig bzw. stichhaltig erwies wie zunächst angenommen, wurde der Mann nach sieben Wochen enthaftet und das Ermittlungsverfahren im Februar 2014 eingestellt.

Mit Einbringung der Anklage im heurigen Frühjahr widerrief die Anklagebehörde einen im November 2023 erlassenen Haftbefehl gegen den Österreicher. Dieser war in Australien nicht vollstreckt worden. Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) hielt in der Abweisung des Einstellungsantrags der Verteidigung gegen die Anklage fest, dass es “keinen dringenden Tatverdacht” gegen den 42-Jährigen gebe, der auch für die Verhängung einer Untersuchungshaft notwendig wäre. Sehr wohl bestehe aber ein “konkreter Tatverdacht.”

Mann beteuerte bisher Unschuld, zweitägiger Prozess

Der Angeklagte war vor allem wegen einer DNA-Spur auf dem Filter bzw. Stummel einer nur wenig angerauchten Zigarette, die in der Telefonzelle abgelegt war, nun erneut ins Visier geraten. Der Prozess ist für zwei Tage angesetzt. Am Freitag soll schließlich ein Urteil fallen. Für den Montag waren acht Zeugen geladen. Zudem wird ein Gutachten der Innsbrucker Gerichtsmedizin erörtert werden, die Verteidigung wird außerdem ein von ihr beauftragtes Privatgutachten zum Thema machen.

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