Von: importer
Am Dienstag hat am Wiener Landesverwaltungsgericht die Verhandlung über die Geschlechtsidentität der Ex-Rotlicht-Größe Waltraud bzw. Walter P. begonnen. P. war im Dezember 2025 in Wien wegen NS-Wiederbetätigung zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die laut Justiz-Entscheid von Anfang Oktober in einem Männergefängnis zu verbüßen ist. Der als Walter geborene frühere Stundenhotel-Betreiber hatte zuvor die Änderung seines Personenstandes auf weiblich ändern lassen.
Im Dezember 2025 war P. wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Weitere zwölf Monate aus einer vorangegangenen Verurteilung nach dem Verbotsgesetz lebten auf, sodass insgesamt 32 Monate zu verbüßen sind.
Anfang Oktober hieß es, die verurteilte Person habe vom Wiener Landesgericht eine Aufforderung zum Strafantritt erhalten. Binnen eines Monats ab Zustellung sollte Waltraud P. eine Zelle in der Justizanstalt (JA) Josefstadt beziehen. “Dass eine Frau dort gut aufgehoben ist, wage ich zu bezweifeln”, meinte dazu Nikolaus Rast, der Rechtsvertreter der Ex-Rotlicht-Größe, Anfang Oktober. Er habe “Angst um die körperliche Unversehrtheit meiner Mandantin”, sagte der Anwalt damals zur APA.
Rast hat daher einen Fußfessel-Antrag eingebracht. In Zeiten überfüllter Gefängnisse hält er es für geboten, dass Waltraud P. statt einem Mehrpersonenhaftraum in der JA Josefstadt der elektronisch überwachte Hausarrest genehmigt wird. “Über den Antrag wurde noch nicht entschieden”, verriet Rast.
Personenstand auf weiblich geändert
Laut dem Anwalt waren bei Walter P. sämtliche gesetzlichen Auflagen für die Änderung des Personenstands auf weiblich erfüllt. Der Fall dürfte allerdings nicht unbedingt der Motivlage entsprechen, bei der Transpersonen bei den Behörden vorstellig werden, um eine Geschlechtsanpassung vornehmen zu lassen: Nachdem er 2023 nach einer Verurteilung wegen Betrugs eine Strafe antreten hätte sollen, änderte Walter P. seinen Personenstand, wobei er ein Gutachten über seine angebliche Transidentität vorlegte. In Österreich muss allerdings belegt sein, dass man stabil in einem anderen Geschlecht lebt, ehe man dahingehend eine Änderung vornehmen lässt.
Daran bestehen bei Waltraud P. offenbar erhebliche Zweifel. Die für den Personenstand zuständige Magistratsabteilung (MA 63) hatte im Dezember 2025 dann den Geschlechtseintrag von weiblich auf männlich berichtigt, wie auch der Richter am Verwaltungsgericht zum Auftakt der Verhandlung ausführte. Die Behörde sei von einem “fehlerhaften Eintrag” ausgegangen. P. hat diesen Bescheid angefochten.
Verwaltungsgericht soll klären, ob es sich um Transperson handelt
Deswegen wurde die nun stattfindende mündliche Verhandlung am Wiener Landesverwaltungsgericht anberaumt. Geklärt werden soll, ob es sich bei Rasts Mandantschaft tatsächlich um eine Transperson handelt. “Dann wird sich klären, ob Waltraud Waltraud oder Walter ist”, sagte der Wiener Strafverteidiger im Oktober zur APA.
Die Verhandlung am Dienstag war bis ca 15.30 Uhr angesetzt. Ob es bereits an diesem Tag zu einer Entscheidung kommt, war vorerst offen. Zu Beginn wurde die Öffentlichkeit zur Erörterung der eingeholten Gutachten vorerst ausgeschlossen.
Zuletzt wurde Waltraud P. verurteilt, weil er zwischen 2015 und 2023 als Walter in WhatsApp-Chatgruppen Bilder von Adolf Hitler und dazugehängte Texte bzw. Kommentare verbreitet hatte, mit denen Hitler und der Nationalsozialismus glorifiziert wurden. Zusätzlich wurden antisemitische, die Massenvernichtung der Juden und weitere Verbrechen des NS-Regimes verhöhnende und gutheißende Nachrichten versendet. Dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) ist Walter bzw. Waltraud P. aufgrund von Kontakten zu führenden Mitgliedern der österreichischen Neonazi-Szene seit Längerem bekannt.




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