Unfallfahrer hat Meldung gemacht

Verletztes Reh im Straßengraben zurückgelassen

Dienstag, 12. Dezember 2017 | 11:09 Uhr
Update

Pfalzen – Fahrerflucht hat viele Gesichter. Das musste auch Marco Valcanaia feststellen, der am Dienstagmorgen einen traurigen Fund machte.

Gegen 8.00 Uhr ist er mit seinem Pkw in Richtung Pfalzen unterwegs gewesen, als auf dem Beifahrersitz seine Frau im Straßengraben ein verletztes Reh bemerkte.

Es stellte sich heraus, dass das Reh von einem Auto angefahren und im Straßengraben zurückgelassen worden war.

Offensichtlich war der Unfalllenker weitergefahren und hatte sich nicht um das Tier gekümmert. Das Reh musste im Straßengraben weiter leiden.

„Mir blieb nix anderes übrig, als einen Jagdaufseher zu verständigen!“, erklärt Marco Valcanaia auf WhatsApp gegenüber Südtirol News.

Unfallfahrer hat sich bei Forstwache Kiens gemeldet

Wie der Stationskommandant der Forstwache Kiens, Franzelin Norbert, gegenüber Südtirol News erklärt, hat der betreffende Unfallfahrer eine Meldung bei der Forstwache gemacht. Der Mann – ein Krankenpfleger im Brunecker Spital – stand demzufolge etwas unter Schock und wusste zu Anfang nicht recht, wie er reagieren sollte.

 

Wildunfall muss gemeldet werden

Dass ein Wildunfall innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden muss, bestätigt auch Lothar Gerstgrasser vom Südtiroler Jagdverband.

Dies kann über die Carabinieri oder über den zuständigen Revierleiter und Jagdaufseher erfolgen. „Viele schätzen solche Unfälle falsch ein. Manchmal humpelt das angefahrene Tier weiter in den Wald und die Leute glauben, es sei unverletzt“, erklärt Gerstgrasser gegenüber Südtirol News.

Doch auch in diesem Fall wird der Jagdaufseher aktiv und sucht mit einem Hund nach dem angefahrenen Reh. Was dann mit dem verletzten Tier geschieht, liegt im Ermessen des Jagdaufsehers. „In der Regel ist eine Erlegung am sinnvollsten“, betont Gerstgrasser.

Ein Zusammenstoß mit einem Fahrzeug bedeutet für ein Reh oft so schwere Verletzungen, dass es sich nicht mehr davon erholen kann. Wird das Tier sofort erlegt, ist sein Leiden kürzer.

„Vor allem im Herbst und jetzt im Winter nach Schneefällen kommt es häufig zu Wildunfällen“, erklärt Gerstgrasser. Die Stellen, wo die Unfälle passieren, werden vom Jagdverband kartiert und dem Straßendienst gemeldet, sodass es einen Überblick über besonders riskante Straßenabschnitte gibt.

Schaden für den Fahrer – Versicherungsschutz wichtig

Auch der Sachschaden für den Fahrer kann bei Wildunfällen unter Umständen groß ausfallen. Der Jagdverband empfiehlt in diesem Zusammenhang dringend, eine Versicherung zu wählen, die auch Wildunfälle abdeckt.

„Nicht jede Gesellschaft bietet so etwas an. Man muss explizit danach fragen. Ansonsten wir der Schaden von niemandem vergütet“, betont Gerstgrasser.

Ein Kuriosum am Rande: Wildtiere wie Rehe, Hirsche oder Gämsen gehören zum unverfügbaren Vermögen des Staates. Wird ein Tier von einem Jäger erlegt oder bei einem Unfall getötet, wechselt es den Besitzer. Ein Autofahrer dürfte im Fall eines Wildunfalls das erlegte Tier also behalten.

Von: mk

Bezirk: Pustertal