Gute Nachricht für Corona-Infizierte

Weitere Erleichterungen für Beendigung der Isolationszeit

Montag, 17. Januar 2022 | 17:12 Uhr

Bozen – Derzeit befinden sich über 22.000 Südtirolerinnen und Südtiroler in Isolation. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat weitere Erleichterungen zur Beendigung der Isolationszeit beschlossen.

Bekannterweise wird für Covid-19-infizierte Personen, welche bereits die Auffrischimpfung oder den Impfzyklus innerhalb der letzten vier Monaten abgeschlossen haben, eine Isolationszeit von sieben Tagen verfügt, vorausgesetzt, dass sie mindestens drei Tage keine Symptome aufweisen. Liegt die Impfung länger als vier Monate zurück oder sind die Personen nicht geimpft, beträgt die Isolationszeit zehn Tage.

In beiden Fällen muss am Ende ein negativer Test vorhanden sein. Fällt der Test positiv aus, wurde bisher standardmäßig eine weitere Isolationszeit von sieben Tagen festgesetzt, also ein Zweittest am 14. bzw. 17. Tag der Isolationszeit verfügt.

Nunmehr greift eine wesentliche Erleichterung, auch aufgrund der schnelleren Inkubationszeit der mittlerweile überwiegenden Omikron-Variante: Fällt der erste Test zur Beendigung der Isolationszeit positiv aus, müssen nicht weitere sieben Tage abgewartet werden, um einen weiteren Test zur Beendigung der Isolation durchzuführen. Dieser kann bereits am nächsten Tag oder den Tagen danach durchgeführt werden. Wenn dieser negativ ausfällt, wird die Isolationszeit beendet. Bisher musste immer eine weitere siebentägige Isolationszeit eingehalten werden.

Die Testergebnisse müssen dem Sanitätsbetrieb von den Apotheken oder Haus- und Kinderärzten oder Testzentren übermittelt werden. Der Epidemiologische Dienst stellt in Folge eines negativen Tests die offizielle Mitteilung der Isolationsbeendigung aus und lässt diese dem Bürger oder der Bürgerin zukommen.

Es wird daran erinnert, dass die Tests zur Aufhebung der Isolation auch in sehr vielen Apotheken, bei den allermeisten Haus- und Kinderärzten und in den Testzentren der Gemeinden (siehe http://sabes.it/test ) durchgeführt werden können. Es muss nicht der vom Südtiroler Sanitätsbetrieb im Schreiben zur Isolationsverfügung angegebene Termin wahrgenommen werden. Dieser sollte aber unbedingt über die Vormerkplattform des Betriebes http://sabes/vormerken abgesagt werden, damit die verplanten Ressourcen anderweitig genutzt werden können.

Die Tests zur Beendigung der Isolationszeit sind kostenlos, wenn sie an den vom Epidemiologischen Dienst vorgegebenen Daten, und zwar am siebten oder 14. bzw. zehnten oder 17. Tag, durchgeführt werden. An allen anderen Daten sind sie kostenpflichtig.

Für sämtliche Tests sowie Impfungen muss ein Erkennungsdokument vorgewiesen werden.

Von: mk

Bezirk: Bozen