Entlassung war laut Gericht rechtmäßig

Keine Entschädigung für Grisenti

Donnerstag, 21. Juli 2016 | 11:31 Uhr

Trient – Silvano Grisenti steht aufgrund seiner Entlassung vonseiten der Region keine ökonomische Entschädigung zu. Dies hat ein Zivilgericht in Trient entschieden.

Damit wurde ein erstes Urteil aufgehoben, wonach die Region dem ehemaligen A22-Präsidenten acht Monatsgehälter in der Höhe von insgesamt rund 30.000 Euro auszahlen müssen hätte.

Grisenti muss das Geld nicht zurückzahlen, da die Region den Betrag noch nicht überwiesen hat. Laut Zivilgericht war die Entlassung Grisentis rechtmäßig nach seiner Verurteilung zu einem Jahr Haft wegen Betrugs, Nötigung und Korruption.

 

Von: mk