27-Jährige wurde beraubt und missbraucht – VIDEO

Strafgefangener im Hafturlaub begeht schwerste Verbrechen

Montag, 28. November 2016 | 08:03 Uhr

Bari – Ein Strafgefangener, der wegen Raubes und sexueller Gewalt im Gefängnis einsitzt, soll während eines ihm gewährten Hafturlaubs schwerste Verbrechen begangen haben. Mit der Anschuldigung, eine 27-jährige Angestellte zuerst beraubt und anschließend vergewaltigt zu haben, wurde der mehrfach einschlägig vorbestrafte 53-jährige Cosimo Damiano Panza aus Bari festgenommen.

Laut der Anzeige des Opfers und den darauffolgenden Ermittlungen der Carabinieri soll der 53-Jährige unter einem Vorwand am helllichten Tag in das Büro, wo die 27-jährige Frau als Angestellte arbeitete, eingedrungen sein. Anschließend soll Cosimo Damiano Panza ein Klappmesser aus dem Sack gezogen und von der 27-Jährigen, die sich zu diesem Zeitpunkt allein im Büro befand, verlangt haben, ihm das gesamte Geld auszuhändigen. Unter der Androhung, sie ansonsten mit dem Messer zu verletzen, gab sie ihm 15 Euro, die sie in ihrer Handtasche bei sich trug. Zudem soll der Täter weitere 350 Euro, die sich in der Handtasche einer Kollegin, die gerade in ihrer Mittagspause war, befanden, entwendet haben.

Immer mit dem Messer soll Panza daraufhin die Frau gezwungen haben, ihm in das Bad zu folgen, wo der Straftäter die junge Frau missbraucht haben soll. Der Frau soll es aber kurze Zeit später gelungen sein, ihn gegen die Wand zu drücken, aus dem Zimmer und dem Haus zu fliehen und in einer in der Nähe sich befindenden Bar Zuflucht zu suchen. Dort kamen ihr mehrere Personen zu Hilfe, die die Carabinieri verständigten.

 

Dank einer genauen Täterbeschreibung und der Aufnahmen mehrerer Überwachungskameras gelang es sehr schnell, Cosimo Damiano Panza als den wahrscheinlichen Täter zu identifizieren. Der einschlägig vorbestrafte Straftäter wurde der sexuellen Gewalt, des erschwerten Raubes, der Freiheitsberaubung und des Diebstahls angeklagt und in Untersuchungshaft genommen.

Dieser Fall sorgt in Italien für heftige Polemiken. Wie in anderen ähnlich gelagerten Fällen bleibt die Frage, ob mehrfach vorbestraften und für die Allgemeinheit gefährlichen Straftätern überhaupt Hafturlaub gewährt werden soll.

Von: ka