Von: Redaktion Südtirol News
Bozen – Der seit Jahren andauernde Rechtsstreit um das sogenannte “Besen-Plakat” der Süd-Tiroler Freiheit beschäftigt nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Der Gerichtshof hat die Beschwerde von Eva Klotz, Sven Knoll und Werner Thaler an die italienische Regierung übermittelt. Diese muss nun zu Fragen des Gerichts Stellung nehmen.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die strafrechtliche Verurteilung der drei Beschwerdeführer einen Eingriff in die durch Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Meinungsfreiheit darstellt. Außerdem soll geklärt werden, ob ein solcher Eingriff in einer demokratischen Gesellschaft notwendig war.
Rechtsstreit läuft seit 2010
Ausgangspunkt war eine Plakatkampagne der Süd-Tiroler Freiheit im Jahr 2010. Das Plakat zeigte einen Besen, der die italienische Trikolore wegkehrte und dabei die Tiroler Farben zurückließ. Rund 800 Exemplare wurden von den Behörden beschlagnahmt.
Klotz, Knoll und Thaler wurden 2014 vom Landesgericht Bozen zu jeweils 3.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Nach einem zwischenzeitlichen Freispruch wurde die Verurteilung 2020 rechtskräftig. Die drei wandten sich daraufhin an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Ihr Anwalt Nicola Canestrini argumentiert, dass das Plakat als politische Meinungsäußerung unter den Schutz der Meinungsfreiheit falle. Die nun vom EGMR an Italien übermittelten Fragen beziehen sich nach Angaben des Anwalts insbesondere auf diesen Aspekt.
Eine Entscheidung des Gerichtshofs über die Beschwerde liegt damit noch nicht vor.




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