Für Wähler im Ausland

Abschaffende Volksabstimmung vom 28. Mai: Briefwahl möglich

Freitag, 07. April 2017 | 16:06 Uhr

Meran – Italienische Staatsbürger und deren Angehörige, welche aus Arbeits- bzw. Studiengründen oder aus medizinischen Gründen für die Dauer von mindestens drei Monaten, im Laufe welcher gewählt wird, vorübergehend im Ausland leben, können bei der abschaffenden Vorksabstimmung vom 28. Mai zum Thema der Arbeitsgutscheine (Voucher) und der öffentlichen Ausschreibungen das Wahlrecht durch Briefwahl im Auslandswahlkreis ausüben. Darauf macht die Gemeinde Meran aufmerksam.

Hierfür ist es notwendig, dass die betroffenen Personen sich über eine ausdrückliche Option, die nur für eine Abstimmung gilt, dafür aussprechen. Die Option für die Briefwahl muss der Gemeinde – in deren Wählerlisten der Wahlberechtigte eingetragen ist – innerhalb des 26. April 2017 zukommen. Die Option kann per Post, per Fax, per E-Mail (die nicht zertifiziert sein muss) verschickt werden bzw. persönlich in der Gemeinde, auch durch eine andere Person, abgegeben werden.

Zertifizierte E-Mail-Adresse: wahlamtmeran.elettoralemerano@legalmail.it

E-Mail: michele.pretti@gemeinde.meran.bz.it

Fax-Nummer: +39 0473 250335

Von: mk

Bezirk: Burggrafenamt