Von: mk
Bozen – Die Erhöhung der Exklusivitätszulage, die Aufwertung der Berufskarriere und Regelungen für eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung – diese und andere Richtlinien für die Verhandlungen zum Kollektivvertrag von Ärztinnen und Ärzten, tierärztlichem Personal sowie von sanitären Leitenden, wie Apotheker, Biologen, Chemiker, Physiker und Psychologen hat sich heute die Landesregierung beschäftigt. Auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher hat sie die Richtlinien für die Vertragsverhandlungen aktualisiert beziehungsweise neu definiert, auf deren Grundlage die Landesagentur für die Beziehungen zu den Gewerkschaften nun mit letzteren verhandeln wird.
“Nachdem wir mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2023 die Finanzmittel in Höhe von 16 Millionen Euro für die Kollektivertragsverhandlungen für die Jahre von 2023 bis 2025 bereitgestellt haben, sind mit heutigem Beschluss der Landesagentur für die Beziehungen zu den Gewerkschaften die Richtlinien für die Verhandlungen vorgeben worden”, informiert Landeshauptmann Kompatscher. “Es handelt sich dabei um einen vom Gesetz vorgeschriebenen Schritt, mit dem wir eine Voraussetzung schaffen, um die Teilverträge zeitnah zu besiegeln und dabei den neuen Prioritäten Rechnung zu tragen, die sich im Zuge der jüngsten Verhandlungen ergeben haben.”
Um dies zu ermöglichen, musste die Landesregierung zum einen die für den Verhandlungszeitraum 2016-2018 geltenden Richtlinien aktualisieren. So wird die Vergütung der Wach- und Bereitschaftsdienste überarbeitet und die Berufskarriere durch neue Kriterien und Zugangsmöglichkeiten aufgewertet. Auch die Arbeitszeit wird flexibler gestaltet: So soll es beispielsweise für Inhabende einfacher Organisationseinheiten möglich werden, in Teilzeit bis zu 75 Prozent zu arbeiten. Genehmigt wurden auch die Richtlinien für den Vertragszeitraum 2019-2021. Eine der wesentlichen Änderungen für diesen Zeitraum ist die, auch auf staatlicher Ebene vorgesehene, Erhöhung der Exklusivitätszulage von 27 Prozent rückwirkend ab dem 1. Januar 2023. Diese soll zukünftig auch Teil der Grundentlohnung werden. Die Exklusivitätszulage erhalten jene sanitären Leiterinnen und Leiter, die ausschließlich für den Südtiroler Sanitätsbetrieb arbeiten und keiner anderen privaten ärztlichen Tätigkeit außerhalb des Sanitätsbetriebes nachgehen. Auch Personen in Teilzeit erhalten diese Zulage in vollem Maße ausbezahlt.
Vorgesehen ist zudem eine stufenweise Anhebung der Vergütung für die sanitären Leiter und -innen während der Fachausbildung beziehungsweise Facharztausbildung auf der Grundlage eines progressiven Kompetenzerwerbs. Eine Erhöhung der Spezialisierungszulage ist für nicht-ärztliche sanitäre Leiterinnen und Leiter geplant. Des Weiteren soll der bestehende Fonds für die Ergebniszulage für die nichtärztlichen sanitären Leitenden erhöht werden und die Probezeit für all jene entfallen, welche diese bereits einmal bestanden haben und mehr als zwölf Monate in derselben Abteilung tätig waren. Eingeführt wird auch die Möglichkeit des Solidaritätsurlaubs sowie die Freistellung von Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind. All diese Punkte werden zudem in einem Einheitstext zusammengefasst.
Für die Direktoren komplexer Organisationseinheiten soll neben der Top-down-Bewertung auch eine Bottom-up-Bewertung vorgesehen werden, in deren Rahmen die Mitarbeitenden bestimmte Aspekte beurteilen.
Auf der Grundlage dieser Vorgaben laufen nun die Vertragsverhandlungen an. Ein Treffen dazu ist für heute Nachmittag angesetzt.