Einschätzung bestätigt

Anitkorruptionsbehörde: Verkauf des Bozner Flughafens war nicht rechtens

Mittwoch, 26. Mai 2021 | 17:06 Uhr

Bozen – Die italienische Antikorruptionsbehörde ANAC bestätigt in einem neuerlichen Beschluss die nicht rechtskonforme Ausgestaltung des Wettbewerbs zur Abtretung der ehemals öffentlichen Quoten an der ABD-Gesellschaft. Darauf weist der Dachverband für Natur- und Umweltschutz hin. “Durch diese erneute Bestätigung stellen sich nicht nur Fragen zur nach wie vor prekären Konzession für die Führung des Flugplatzes. Die ANAC wird zudem im vorliegenden Beschluss sehr deutlich, was einen möglichen Schaden am öffentlichen Vermögen durch den nicht rechtskonformen Wettbewerb anbelangt.” Bereits in einem ersten Beschluss im Juni 2020 wurden von Seiten der ANAC bestätigt, dass der Verkauf der ABD-Gesellschaft nicht dem normativen Rahmen entsprochen hat.

Trotz einer detaillierten Gegendarstellung der italienischen Zivilluftfahrtbehörde ENAC habe die ANAC erneut bestätigt, dass es schwerwiegende Widersprüche im angewandten Verfahren zur Veräußerung der Anteile gibt. “Damit bleiben weiterhin grundlegende Fragen zum Verkauf der ABD, aber auch zur Führung des Bozner Flugplatzes aufrecht. ANAC stellt detailliert fest, dass die Verkaufssumme von 3,8 Mio. Euro nur dem angeblichen Wert der Gesellschaftsanteile entsprach. Eine Übertragung der Dienstleistung zur Führung des Flugplatzes war in der Ausschreibung nicht enthalten, sehr wohl aber die Verpflichtung zur Umsetzung eines – mittlerweile veralteten – Entwicklungsplanes. Diese Verpflichtung steht aber in direktem Zusammenhang mit der Führung des Flugplatzes, die aber gar nicht Gegenstand der Ausschreibung war. Zudem stellt ANAC fest, dass die Immobilien im Wert von 34 Mio. Euro gar nicht Teil der Verkaufssumme waren. Wie kann dann aber die nunmehr private ABD die Nutzung der Immobilien für die gesamte Konzessionsdauer für sich beanspruchen? Diese offensichtliche Inkongruenz zwischen Ausschreibungsgegenstand, Verkaufssumme und weiterer Führung des Flugplatzes wirft unweigerlich auch die Frage einer eventuellen Vermögenshaftung auf. In diesem Zusammenhang behängt beim Rechnungshof bereits eine entsprechende Eingabe. Das neuerliche Gutachten der ANAC dürfte dort aufmerksam studiert werden”, so der Dachverband.

Der Dachverband werde weiterhin die zuständigen Behörden mit der Frage konfrontieren, ob die von der ANAC erneut für unrechtmäßig erklärte Abtretung der ABD eine wirksame Grundlage für die definitive Führung samt Ausbau des Flugplatzes sein kann, heißt es weiter.

Von: luk

Bezirk: Bozen