Von: luk
Bozen – Ab 6. August gelten auch in Südtirol neue Regeln zur Verwendung des eurpoäischen Covid-Zertifikats. Der Landeshauptmann hat heute die entsprechende Verordnung unterzeichnet.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute die Corona-Verordnung Nr. 28 unterzeichnet. Mit ihr übernimmt Südtirol – wie nach der Sitzung der Landesregierung am vergangenen Dienstag angekündigt – die neuen staatlichen Vorgaben über die Verwendung des europäischen Covid-Zertifikats in vollem Umfang. Die neue Regelung wird ab Freitag, 6. August gelten.
Bis zum 5. August bleiben die aktuell geltenden Regeln in Kraft. Mit der Übernahme der staatlichen Regelung wird es auch in Südtirol bei mehr Aktivitäten als bisher notwendig sein, das Covid-Zertifikat vorweisen zu können.
Das Covid-Zertifikat wird häufig auch als Grüner Pass, Green Pass oder Grüne Bescheinigung bezeichnet. Es weist nach, dass jemand entweder vollständig gegen Sars-CoV-2 geimpft oder davon nachweislich genesen ist oder dass ein gültiges negatives Testergebnis vorliegt.
Die neue Verordnung wird wie üblich im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht.