Von: luk
Bozen – Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute (9. Oktober) die Corona-Verordnung Nr. 32 unterzeichnet. Das Land Südtirol übernimmt mit dieser Verordnung die vom Staat am Freitag, 8. Oktober, per Gesetzesdekret geänderten Covid-Maßnahmen für eine sichere Durchführung von kulturellen und Freizeitaktivitäten.
Die Maßnahmen gelten laut der Verordnung (Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 32) ab Montag, 11. Oktober. Die neue Verordnung ist wie üblich im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht.