Heimatpflegeverband Südtirol begrüßt Änderung der Zuständigkeiten

“Denkmalschutz ist eine fachliche und keine politische Entscheidung”

Freitag, 02. Oktober 2026 | 11:41 Uhr

Von: Lukas Unterkofler

Bozen – Der Heimatpflegeverband Südtirol begrüßt die geplante Änderung bei der Unterschutzstellung von Kulturgütern. Dass künftig wieder die Landeskonservatorin bzw. der Landeskonservator über die Schutzwürdigkeit entscheidet, ist für den Verband eine wichtige Richtigstellung der Zuständigkeiten: “Denkmalschutz ist in erster Linie eine fachliche und keine politische Entscheidung.”

Bis 2005 lag die Entscheidung über die Unterschutzstellung öffentlicher Kulturgüter in Südtirol bei der zuständigen Fachbehörde. Mit einer Gesetzesänderung wurde damals die endgültige Entscheidung über die Unterschutzstellung der Landesregierung übertragen. Seither schlägt das Landesdenkmalamt die Unterschutzstellung vor, beschlossen wird sie von der Landesregierung.

Diese Verlagerung von der fachlichen auf die politische Ebene soll nun korrigiert werden. Nach der geplanten Neuregelung erlässt die Landeskonservatorin bzw. der Landeskonservator die Unterschutzstellung.

“Von einem Ausschluss der Politik aus dem Verfahren kann allerdings keine Rede sein: Der Unterschutzstellungsvorschlag wird der Landesregierung unmittelbar mitgeteilt. Betroffene können innerhalb von 30 Tagen Beschwerde einreichen, und die Landesregierung kann die Maßnahme innerhalb von 60 Tagen aufheben”, hält der Heimatpflegeverband Südtirol fest.

„Für uns ist das keine Schwächung der Politik, sondern eine Richtigstellung der Zuständigkeiten“, sagt Claudia Plaikner, Obfrau des Heimatpflegeverbandes. „Ob ein Gebäude aufgrund seiner geschichtlichen, architektonischen oder künstlerischen Bedeutung schützenswert ist, müssen jene beurteilen, die dafür ausgebildet und zuständig sind. Denkmalschutz braucht fachliche Kriterien und darf nicht davon abhängen, wie politische Interessen im jeweiligen Einzelfall gewichtet werden.“

Auch das staatliche Denkmalschutzsystem folge dem Grundsatz, dass die Feststellung des kulturellen Interesses Aufgabe der Denkmalschutzverwaltung und ihrer Fachorgane ist. “Die geplante Regelung entspricht damit auch der europäischen Praxis, Denkmalschutz auf fachliche Kriterien und die Expertise der dafür zuständigen Stellen zu stützen. Auch die europäischen Denkmalschutzkonventionen und Empfehlungen des Europarates folgen diesem Grundverständnis. Das Südtiroler Landesdenkmalamt ist die zuständige Fachbehörde des Landes für die Erhaltung der Kulturgüter”, heißt es weiter.

Der Heimatpflegeverband sieht in der Änderung deshalb eine Rückkehr zu einer klaren Rollenverteilung: Die Fachbehörde entscheidet über die Schutzwürdigkeit, zugleich bleiben Beschwerde- und Kontrollmöglichkeiten bestehen. „Denkmalschutz muss gerade dann Bestand haben, wenn eine fachliche Entscheidung im Einzelfall unbequem ist“, so Plaikner. „Deshalb ist es richtig, die Verantwortung für die fachliche Beurteilung wieder dort anzusiedeln, wo sie hingehört.“

Bezirk: Bozen

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