Von: Redaktion Südtirol News
Bozen – Ein weiterer Schritt zum leistbareren Wohnen ist laut Landesregierung getan: Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem begünstigten Darlehen kommt künftig für die Notarspesen maximal der Mindesttarif zur Anwendung. Das entsprechende Einvernehmensprotokoll wurde am 9. September von Landeshauptmann Arno Kompatscher und Walter Crepaz, dem Präsidenten der Notariatskammer, im Beisein von Wohnlandesrätin Ulli Mair im Palais Widmann unterzeichnet.
“Wohnraum ist eine der zentralen Zukunftsfragen unseres Landes. Dieses Einvernehmensprotokoll ist ein wichtiger Schritt, um den Südtirolerinnen und Südtirolern auch bei den notariellen Nebenkosten, die in Verbindung mit der Erstwohnung stehen, entgegenzukommen”, betonte Landeshauptmann Kompatscher.
Mit der Wohnreform wurde 2025 auf Vorschlag von Landesrätin Ulli Mair das begünstigte Darlehen als neue Förder-Möglichkeit eingeführt, um den Grundwohnbedarf über Kauf, Bau oder Wiedergewinnung einer Wohnung zu decken. Personen, die dieses Darlehen in Anspruch nehmen, werden durch das Einvernehmensprotokoll nun bei den dadurch entstehenden Notarkosten entlastet.
“Die Notariatskammer Bozen erkennt die Notwendigkeit an, die Deckung des Grundwohnbedarfs der Südtiroler Bevölkerung zu fördern. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der Regeln des freien Wettbewerbs sind wir nun zu diesem Ergebnis gekommen”, erklärte Walter Crepaz, der Präsident der Notariatskammer, nach der Unterzeichnung.
Notarinnen und Notare in Südtirol sind demnach bei Dienstleistungen, die im Rahmen des begünstigten Darlehens anfallen, jetzt dazu verpflichtet, höchstens die gesetzlich vorgesehenen Mindesthonorare anzuwenden.
Zufrieden über das Ergebnis der Verhandlungen zeigt sich Wohnlandesrätin Ulli Mair: “Diese Übereinkunft ist eine sinnvolle Ergänzung zu den verschiedenen Maßnahmen unserer Wohnreform. Mit der Anwendung der Mindesttarife schaffen wir eine zusätzliche Entlastung. Gleichzeitig sorgen wir durch die enge Zusammenarbeit mit der Notariatskammer für mehr Klarheit und eine reibungslose notarielle Abwicklung bei den Förderungen und Sozialbindungen.”
Neben der Anwendung der Mindesttarife sieht das Protokoll vor, dass Land und Notariatskammer eine einheitliche Information über Wohnbaubindungen (das begünstigte Darlehen ist an die Bindung für Ansässige gekoppelt) und die neuen Darlehensinstrumente sicherstellen. Dazu sollen geeignete Informations- und Fortbildungsveranstaltungen organisiert werden.




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