Von: mk
Bozen – In ihrer Sitzung vom Dienstag, 26. September, hat die Landesregierung beschlossen, die Kostenbefreiung für die Verpflegung der Begleitpersonen stationär aufgenommener Patientinnen und Patienten auszudehnen. Dabei hat man dem erhöhten Betreuungsbedarf einiger Patientenkategorien Rechnung getragen.
Wer Kinder unter 15 Jahren begleitet, die stationär im Krankenhaus aufgenommen sind, hat somit demnächst Anrecht auf kostenlose Verpflegung – bisher galt dies nur für stillende Mütter von Säuglingen unter einem Jahr. Neu ist zudem, dass auch die Angehörigen beziehungsweise Begleitpersonen von Palliativpatientinnen und -patienten von der Bezahlung der Kosten für die Mahlzeiten befreit sind. Beibehalten wird auch die bereits bestehende Tarifbefreiung für die Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung. Bei manchen Krankheitsbildern kann zudem der zuständige Arzt die ständige Anwesenheit einer Begleitperson empfehlen, auch in diesem Fall greift die Kostenbefreiung. Diese beschränkt sich auf eine Begleitperson pro Patientin oder Patient.
Aktualisiert wurden auch die Bedingungen für Übernachtungen. In Situationen, in denen die Unterstützung des Pflegebedürftigen durch die Begleitperson notwendig und kontinuierlich ist, wird diese kostenlos angeboten.
“Wir verzichten in diesem Fall auf sehr überschaubare Einnahmen, sparen aber auch Verwaltungsaufwand”, erklärt der Direktor des Landesressorts Gesundheit, Günther Burger: “Vor allem aber geht es uns um die Erleichterung für die Familien in Situationen, wo eine Begleitung der Patientinnen und Patienten rund um die Uhr sinnvoll und hilfreich ist, gerade bei längeren Krankenhausaufenthalten aber auch kostspielig werden kann.” In manchen Fällen sei die Begleitung durch Eltern, Angehörige oder Vertrauenspersonen auch eine Unterstützung für das Personal. Zudem sei vor allem für Kinder, aber auch Menschen mit Behinderung die Kontinuität der familiären Beziehungen auch im Krankheitsfall wesentlich.