Pöder: "Volksbegehrensziel erhöht auf über 10.000 Unterschriften"

 Impfen: “Kein Kind darf in Südtirol aus Kindergarten und Schulen ausgeschlossen werden”

Mittwoch, 06. Dezember 2017 | 12:06 Uhr

 

Bozen – Die Initiatoren des Südtiroler Volksbegehrens gegen den Impfzwang erhöhen nun den Druck auf die Landesregierung indem sie nicht mehr nur die erforderlichen 8.000 Unterschriften sondern über 10.000 Unterschriften für die freie Impfentscheidung in Südtirol sammeln wollen.

Seit dem Start des Volksbegehrens am 27. Oktober wurden bereits über 6.000 Unterschriften gesammelt. Das Volksbegehren läuft noch bis Mitte Februar.

Wie der Landtagsabgeordnete Andreas Pöder (BürgerUnion)  – neben Reinhold Holzer, Bruno Mandolesi und Markus Falk und weiteren 15 Personen einer der Erstunterzeichner des Volksbegehrens unterstreicht, ist dies eine Reaktion auf die Ankündigung der Landesregierung nach der gestrigen Sitzung, tausende von Kinder im  Herbst 2018 aus den Südtiroler Kindergärten ausschließen zu wollen.

“Die Landesregierung stellt sich damit gegen die Südtiroler Eltern und erklärt vielen Südtiroler Eltern sozusagen den Impfkrieg. Dagegen stemmen wir uns mit allen demokratischen Mitteln”, so Pöder. “Kein einziges Kind darf in Südtirol aus Kindergärten oder Kitas ausgeschlossen werden, nur weil die Eltern eine freie Impfentscheidung treffen wollen.”

Pöder verweist auf den Inhalt des Volksbegehrens: “Das Volksbegehren will den Landtag zwingen, sich mit einem eigenen Südtiroler Impfgesetzentwurf zu befassen und die autonomen Zuständigkeiten wahrzunehmen. Damit wird der Impfzwang in ein Impfpflichtgespräch umgewandelt, Eltern können kostenlos vom Sanitätsbetrieb die Feststellung des Immunstatus ihrer Kinder verlangen und es muss eine ausgewogene und objektive Information stattfinden. Und vor allem müssen Zwangsmaßnahmen wie Kindergartenausschlüsse oder Geldstrafen fallen”, so der Abgeordnete. “Bei den Geldstrafen sind entweder Aussetzungen oder Mindeststrafen anzuwenden, wenn die Aussetzung verfassungsrechtlich schwierig ist.”

Pöder unterstreicht, “dass sowohl das staatliche Impfdekret selbst (im Art. 7bis, mit Verweis auf die Südtirol-Autonomie – Schutzklausel) als auch das Autonomiestatut (Art. 8) und das Südtirol Bildungsgesetz aus dem Jahr 2008 sowie das bisherige Südtirol Impfgesetz aus dem Jahr 1994 eindeutig belegen, dass Südtirol zwar nicht die Impfpflicht abschaffen aber sehr wohl die Zwangsmaßnahmen durch einen eigenen Südtiroler Weg umgehen kann.”

Von: luk

Bezirk: Bozen