Von: Matthias Knapp
Bozen – Um die traditionellen Elemente der Südtiroler Kulturlandschaft auch weiterhin zu erhalten und aufzuwerten, hat die Landesregierung am 6. November die neuen Richtlinien für die Beiträge zur Landschaftspflege genehmigt. Damit, so betont Peter Brunner, Landesrat für Raumordnung, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, wird unter anderem den gestiegenen Materialkosten Rechnung getragen.
“Traditionelle Holzzäune, Schindeldächer, Trockenmauern und Waale prägen unsere Kulturlandschaft und sind Teil unseres kulturellen Erbes. Mit den angepassten Beiträgen wollen wir dazu beitragen, dass diese charakteristischen Landschaftselemente auch in Zukunft erhalten bleiben und fachgerecht gepflegt werden können”, betont Brunner.
Fördersätze für traditionelle Dacheindeckungen steigen
Ein Schwerpunkt der Überarbeitung der Richtlinien liegt auf den Förderungen für traditionelle Dächer. Beim Legschindeldach (am meisten verbreitetes Schindeldach) wird der Beitrag von bisher 58 auf 85 Euro pro Quadratmeter erhöht. Derselbe Satz von 85 Euro pro Quadratmeter gilt für den Schindelanteil von Turgodächern (also Legschindeldach in Kombination mit Bretterdach).
Gestrichen wurde in den neuen Richtlinien das “Scharschindeldach”: Dieses wird hauptsächlich auf steilen Kirchen- und Turmdächern, Kapellen und Bildstöcken angebracht. Nachdem diese Gebäude jedoch mittlerweile über eine eigene Förderschiene des Landesdenkmalamtes abgedeckt sind, sei eine Förderung über die Abteilung Natur und Landschaft nicht mehr notwendig.
Der Beitragssatz für Dachrinnen in Lärchenholz wurde aufgrund des damit verbundenen Aufwands deutlich erhöht, und zwar von 12 Euro auf 25 Euro pro Laufmeter.
Mehr Geld für den Erhalt von charakteristischen Zäunen
Auch für Speltenzäune wurde der Beitragssatz in der Regel um fünf Euro pro Laufmeter erhöht und eine eigene bislang noch nicht vorhandene Unterkategorie des Speltenzauns eingefügt (“Genagelt, aus gespaltenem Lärchen- oder Kastanienholz”). Holzzäune profitieren im Schnitt von einer Erhöhung um sieben Prozent.
Förderfähig bleiben weiterhin Trockenmauern sowie die ordentliche Instandhaltung von Waalen. In Naturparken und im Nationalpark Stilfserjoch kann zudem die Instandhaltung bestimmter Zufahrts- und Wanderwege unterstützt werden. Für Vorhaben im Nationalpark Stilfserjoch sind weitere Fördermöglichkeiten vorgesehen.
Unterschiedliche Erhaltdauer je nach Objektkategorie
Statt der bislang einheitlich für 15 Jahre geltenden Verpflichtung, das geförderte Objekt zu erhalten, wurde nun eine unterschiedliche Dauer für die Verpflichtung zum Erhalt des bezuschussten Objekts bzw. Vorhabens je nach Objektkategorie vorgesehen: für Schindeldächer und Trockenmauern sind es 25 Jahre, für Zäune 15 Jahre, für Holztröge aus Lärchenholz im Nationalpark 15 Jahre.
Gesuche digital vom 1. Februar bis zum 30. April einreichen
Vor Beginn der Arbeiten und jedes Jahr im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 30. April ist es möglich, Gesuche über das Bürgerportal myCIVIS einzureichen. Die neuen Richtlinien gelten ab dem 1. Jänner 2027.




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