Von: mk
Bozen – Der Landtag hat sich heute mit dem Beschlussantrag Nr. 23/19: Studentenwohnheime: Einführung des Kriteriums der wirtschaftlichen Verhältnisse (eingebracht von den Grünen am 15.1.2019) befasst. Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, ab dem Studienjahr, in dem für den Bezug von Studienbeihilfen die Vorlage der EEVE-Erklärung vorgesehen ist, 1. auch die „Kriterien für die Benutzung der Wohnmöglichkeiten im Rahmen des Rechts auf Hochschulbildung“ dahingehend abzuändern, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Studierenden als Hauptkriterium für die Zuweisung von Heimplätzen im Rahmen des Rechts auf Hochschulbildung eingeführt werden; 2. das Einreichdatum nur mehr als Ausschlussgrund zu berücksichtigen, falls das Ansuchen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist eingereicht wird; 3. je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Studierenden gestaffelte Mietpreise für Zimmer bzw. Heimplätze anzuwenden.
Während in Südtirol zuerst drankomme, wer zuerst das Gesuch einreiche, würden in Ländern wie Österreich oder Italien genauere Kriterien angewandt, wie etwa Bedürftigkeit, Entfernung vom Wohnort, Studienerfolg usw., erklärten die Grünen. In Südtirol würde für ein Stipendium die EEVE verlangt; dies ließe sich auch auf die Heimplätze umlegen. Der Landtag habe bereits 2012 beschlossen, solche Kriterien einzuführen, falls die Heimplätze nicht für alle reichten. Aber das sei nicht geschehen, auch nicht 2018, als für 520 Plätze 839 Gesuche eingereicht wurden. Eine Differenzierung wäre nicht nur bei der Reihenfolge, sondern auch bei der Miete sinnvoll.
Auch das Team K sprach sich für die wirtschaftlichen Verhältnisse und den Studienerfolg als Kriterium aus. Man sollte, wie anderswo, auch das Rotationsprinzip einführen, z.B. nur 6 Semester Verweildauer. Bevorzugt werden sollten Erstsemester und Studierende mit entfernten Wohnorten. Wenn die EEVE bei anderen Förderungen verlangt werde, müsse sie logischerweise auch hier verlangt werden – davon abgesehen sei die EEVE überholungsbedürftig. Das chronologische Prinzip sei eine unglückliche Regelung. Die Süd-Tiroler Freiheit kritisierte, dass man auf Druck eine Universität gebaut habe, ohne auf die Unterbringung der Studierenden zu achten. Der wirtschaftliche Aspekt sei mit zu berücksichtigen – und das nicht nur über die EEVE, die es nicht überall gebe -, aber es dürfe nicht dazu führen, dass nur Studierende aus ärmeren Verhältnissen zum Zuge kommen. Auch die Leistung müsse zählen.
Die Landesregierung betonte, dass man sehr viel für Stipendien ausgebe. Man müsse sich auch fragen, wie man den Mittelstand fördere, denn auch für diesen sei die Finanzierung eines Studiums eine Belastung. Die Landesregierung habe sich auch die Frage gestellt, wie viele Plätze sie zur Verfügung stellen müsse. Sie habe sich dagegen entschieden, neue Plätze zu schaffen, und wolle stattdessen erreichen, dass es auch auf dem freien Markt leistbare Plätze gebe. Das könne z.B. über einen Beitrag geschehen oder ein Vormerksystem. Beim derzeitigen System werde übrigens auch der Studienerfolg bewertet, und Erstsemester würden bevorzugt. Man habe erst 49 neue Plätze geschaffen, und einige weitere werde man demnächst schaffen, aber die öffentliche Hand werde nicht den ganzen Bedarf decken können. Man wolle zu diesem Zeitpunkt nicht zum Bedürftigkeitskriterium wechseln, weil sich das auf den Mittelstand negativ auswirken würde. Das Stipendium enthalte auch einen Wohnbeitrag, und dieser sei damit auch nach Einkommen gestaffelt.
Die Grünen präzisierten, dass der Antrag nicht die Einführung der EEVE verlange, sondern des Einkommenskriteriums ab dem Jahr, an dem für das Stipendium die EEVE verlangt werde. Wenn man den Mittelstand berücksichtigen wolle, müsse man nur das Einkommenslimit erhöhen. Von der bisherigen Wohnheimpolitik hätten bisher vor allem die religiösen Einrichtungen profitiert, die damit ihre Bilanz aufbessern konnten. Notwendig wäre mehr Druck auf die Immobilienbesitzer. Der Antrag wurde in Abstimmungen zu den einzelnen Punkten abgelehnt: die Einleitung mit zwölf Ja, 19 Nein und einer Enthaltung, Punkt eins mit zwölf Ja, 16 Nein und drei Enthaltungen, Punkt zwei mit 14 Ja, 16 Nein und einer Enthaltung, Punkt drei mit 15 Ja und 16 Nein.
Beschlussantrag Nr. 45/19: Vermietung von Wohnungen mit Preisbindung an junge Menschen fördern (eingebracht von den Grünen am 5.2.2019). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, die Gemeindeimmobiliensteuer für Wohnungen, deren Mieter bei Vertragsabschluss zwischen 18 und 26 Jahre alt sind, auf 0,2 Prozent herabzusetzen; der ermäßigte Steuersatz wird bis zum ersten Vertragsablauf und für maximal fünf Jahre beibehalten; Voraussetzung für die Anwendung dieses Steuersatzes ist ein Mietpreis, der nicht über 75 % des Landesmietzinses beträgt.
“Bei den derzeitigen Immobilienpreisen ist es für junge Menschen extrem schwierig, wenn nicht unmöglich, vom Elternhaus auszuziehen und sich eine eigene Wohnung zu leisten”, erklärten die Grünen. “Aus diesen Gründen erscheint es sinnvoll und vertretbar, steuerliche Anreize zur Vermietung von Wohnungen an junge Menschen zu schaffen. Als Gegenleistung dazu sollen die Vermieter aber verpflichtet werden, einen sozialverträglichen, für Jugendliche und junge Erwachsene angemessenen Mietzins nicht zu überschreiten. Um entsprechende Anreize zu schaffen, könnte die öffentliche Hand bei der Gemeindeimmobiliensteuer eine Vergünstigung im selben Ausmaß gewähren wie für Fälle, in denen andere soziale Zwecke verfolgt werden (etwa zugunsten gemeinnütziger Organisationen, ONLUS) oder wie bei anderen Zweckbindungen, z. B. wenn eine landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen ist.”
Die Demokratische Partei – Bürgerlisten sah das Problem vor allem in den hohen Mietpreisen und den atypischen Arbeitsverträgen. Die Senkung der GIS könne man teilen, aber nicht die Senkung auf 75 Prozent des Landesmietzinses, denn dann würde niemand mehr vermieten. Ein vernünftiger Mietpreis könne der registrierte Mietvertrag auf zwei bis drei Jahre sein.
Die Landesregierung verwies auf das anstehende Wohnbaugesetz, das auch die Mietpreisbindung vorsehe. Derzeit würden die Preise wieder massiv steigen, und es brauche innovative Lösungen. Auf Gemeindeebene gebe es bereits die Möglichkeit zur Senkung der GIS. Die Landesregierung schlug vor, den Antrag dementsprechend umzuformulieren, auch gemeinsam; in dieser Form könne man ihn nicht annehmen. Die Grünen gingen auf den Vorschlag ein und baten um Aussetzung. Auf jeden Fall müsse man etwas tun, um die Mietpreise auf dem freien Markt zu senken. Der registrierte Mietvertrag berge die Gefahr, die Preis noch weiter zu erhöhen.
Die Landesregierung berichtete, dass man seit über einem Jahr mit den Gemeinden an einer Reform arbeite, mit einer höheren Besteuerung der Zweitwohnungen. Dies werde im Rahmen des Haushaltsgesetzes umgesetzt.
Beschlussantrag Nr. 83/19: Wolffreies Südtirol (eingebracht von den Freiheitlichen am 5.4.2019). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. sich für ein wolffreies Südtirol auszusprechen. 2. alle derzeitigen Möglichkeiten des Landes dafür zu nutzen. 3. sich im Sinne eines wolffreien Südtirols bei der italienischen Regierung und im Parlament für eine Änderung der staatlichen Gesetze einzusetzen, die eine Entnahme des Wolfes durch Fangen und Töten ermöglichen. 4. die entsprechenden autonomen Zuständigkeiten von staatlicher Ebene einzufordern 5. bis zur Erlangung der gesetzlichen Grundlagen zur autonomen Entnahme und Tötung von Wölfen, entsprechende Vergrämungsmaßnahmen zu treffen.
Der Antrag sei bereits im Dreier-Landtag diskutiert, aber auf Druck der Tiroler Landesregierung entschärft worden, erklärten die Freiheitlichen., aber auch die Tiroler hätten ihre Meinung inzwischen geändert. Die ersten vier Punkte könne man streichen, da es dazu bereits eigene Beschlüsse gebe. Es blieben noch die Vergrämungsmaßnahmen, die eine kleine Hilfe wären, solange die Entnahme nicht möglich sei. Da brauche es kein ISPRA-Gutachten. Es könne nicht sein, dass Familien Angst haben müssten, ihre Kinder auf den Schulweg zu schicken, oder dass man nicht mehr angstfrei im Wald spazieren gehen könne. Wer in der Stadt wohne, sehe nicht, welches Problem das Großraubwild für die Landbevölkerung darstelle.
Die Grünen bestätigten, dass nun auch die Tiroler Landesregierung für Entnahmemaßnahmen sei; aber der zuständige EU-Kommissar habe bereits abgewinkt. Vergrämungsmaßnahmen seien durch die EU-Richtlinie bereits erlaubt. Der Antrag wolle also nur Öl ins Feuer gießen. Man sollte die emotionale Ebene verlassen und wieder zur Vernunft kommen. Die Grünen berichteten auch von einer direkten Begegnung mit dem Bär – natürlich habe man dabei Angst gehabt. Es gebe gute Verhaltensregeln für eine solche Begegnung.
Die Süd-Tiroler Freiheit kritisierte, dass alle dem weichgespülten Antrag im Dreierlandtag zugestimmt hätten. Man müsse hier zwei Dinge voneinander trennen: Die Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die beim Wolf ganz anders sei als beim Bären, und die Gefahr für die Landwirtschaft. Hier brauche es einen grundsätzlichen Ansatz, wie man in den Alpen mit dem Wolf umgehe. Wenn man ihn im Vinschgau vergräme, gehe er halt in ein anderes Tal; solche Maßnahmen seien Schaumschlägerei. Wenn die EU nicht umdenke, würden die Bürger sich früher oder später selber helfen.
Enzian machte sich über Wolf und Bär weniger Sorgen, fand es aber bedenklich, dass sich bei den Bildern von den zerfleischten Schafen keine Tierschützer meldeten. Es gebe einen Grund, warum Wolf und Bär in Europa einst ausgerottet worden seien. Herdenschutzhunde seien keine Lösung, sie könnten gefährlicher sein als Wolf und Bär. Man müsse entscheiden, ob man Berglandwirtschaft oder Wildnis wolle.
Die SVP begrüßte die Solidarität für die Berglandwirtschaft. Wolf und Bär hätten keinen natürlichen Feind mehr und sie vermehrten sich schneller als vorgesehen. In einigen EU-Ländern würden Wölfe geschossen, in Italien komme man nicht vom Fleck. Für die Berglandwirtschaft bedeute das eine große Unsicherheit. Es sei wichtig, das Thema immer wieder auf den Tisch zu bringen. Die SVP beschäftige sich seit geraumer Zeit intensiv mit dem Thema. Es brauche eine zeitnahe Lösung für Südtirol, auch zur Erhaltung unserer Kulturlandschaft.
Das Team K gab ebenfalls zu bedenken, dass die Vergrämung (etwa mit Gummikugeln) erlaubt sei, aber auch nur unter bestimmten Bedingungen. Wenn man das Alpengebiet wie das Rentierzuchtgebiet zur sensiblen Zone erklären könnte, würde man auch bei einer Regelung weiterkommen.
Die Landesregierung betonte, dass es zum Wolf nicht nur zwei Positionen gebe; es seien auch Bestimmungen einzuhalten. Es gebe neben der EU-Richtlinie auch die Berner Konvention. Als der Schutz eingeführt worden sei, habe es nur mehr ganz wenige Wölfe gegeben. Heute gebe es in Italien rund 3.000; rund zehn bis 15 Prozent würden illegal entnommen. Auch wenn man den Schutzstatus senke, wäre eine Entnahme immer noch nicht erlaubt. Die Almgebiete zum Schutzgebiet zu erklären, werde bereits diskutiert, und das Verfassungsgericht sehe die Almen als schützenswert. Nun arbeite man im Auftrag der Euregio ein Gutachten zur Richtlinie aus, das vielversprechend sei, aber noch Zeit brauchen werde. Auch für eine Vergrämung mit Gummigeschossen würde es das Gutachten der ISPRA brauchen; auf dieses warte man derzeit und man rechne in absehbarer Zeit damit.
Die Freiheitlichen kritisierten einige Argumente in der Debatte, die nur dem politischen Spiel dienten. Es sei traurig, wenn ein autonomes Land nicht einmal Vergrämungsmaßnahmen treffen könne, sondern zwei Jahre auf ein Gutachten warten müsse. Der Antrag wurde mit zehn Ja, 21 Nein und einer Enthaltung abgelehnt.