Dienstkleidungsregelung, Werkverträge und Ausbildung

Neue Wege eröffnet

Mittwoch, 08. März 2017 | 19:01 Uhr

Bozen – Dienstkleidungsregelung, Werkverträge und Ausbildungswettbewerbe waren nur einige der Themen, die beim heutigen Treffen der Generaldirektion des Sanitätsbetriebes mit den Gewerkschaftsvertretern besprochen wurden.

Unter anderem wurde über die zukünftige Organisations- und Verwaltungsstruktur des Südtiroler Sanitätsbetriebes geredet. In diesem Fall verwies Generaldirektor Thomas Schael auf das noch zu beschließende neue Landesgesetz

Nr. 7, das als Basis für die Ausarbeitung der detaillierten und konkreten Verwaltungs-struktur dienen wird. Dafür muss dessen Verabschiedung abgewartet werden.

Ebenfalls am Tisch mit den Gewerkschaftsvertretern besprochen wurde die gestern gefasste Beschlüsse Nr. 256 und Nr. 257 der Südtiroler Landesregierung, welche den zukünftigen Umgang mit den Werkverträgen, den Dienstverpflichtungen sowie den Ausbildungswettbewerben für einsprachige Ärzte regeln, mit anschließender Möglichkeit, innerhalb von zwei Jahren die Voraussetzungen für eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu erlangen.

„Zugegebenermaßen war der Weg der Dienstverpflichtung nicht der ideal.  Ich bin der Landesregierung dankbar, dass sie durch die gefassten Beschlüsse nun den Weg freigemacht hat, um weitere – dringend benötigte Ärzte und Ärztinnen – im Südtiroler Sanitätsbetrieb zu halten und neue einzustellen“, so Generaldirektor Thomas Schael. „Dienstverpflichtungen“, so Generaldirektor Schael weiter, „werden in Zukunft die Ausnahme sein.“

Der Landesbeschluss Nr. 256/2017 definiert, welcher Arzt als „Sachverständiger“ eingestuft und auf Basis von Art. 28 des Dekretes des Landeshauptmannes vom 2. September 2013 – bei vorliegender und erwiesener Notwendigkeit – vom Südtiroler Sanitätsbetrieb zeitbegrenzt eingestellt werden kann. Landesbeschluss Nr. 257/2017 wiederum regelt die Richtlinien für die Aufnahme über Ausbildungswettbewerbe im Südtiroler Sanitätsbetrieb.

Die Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertreter wurden auch darüber informiert, dass aufgrund des bereits erfolgten oder in naher Zukunft anstehenden Überganges der Wäschereinigung der Gesundheitsbezirke auf die neue Wäscherei des Südtiroler Sanitätsbetriebes WABES es notwendig geworden ist, eine einheitliche Dienstkleidungsregelung zu entwickeln. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus allen Berufsgruppen haben nun einen Entwurf ausgearbeitet. Die Reduzierung der Teile von zur Zeit einigen Hunderten auf 35 sowie die Verwendungsmöglichkeit aller Teile im gesamten Betrieb sollen helfen, die Effizienz der Wäschereinigung zu steigern. Vorgesehen ist auch, dass die Wäscheausgabe in den großen Krankenhäusern durch Wäscheautomaten erfolgen. Für 2017 ist geplant, die gesamte Flachwäsche des Südtiroler Sanitätsbetriebes auf Leihwäsche umzustellen. Ende 2017 oder spätestens 2018 wird auch die Berufskleidungen folgen.

Im Lichte der Neuaufstellung der Sanitätsdirektion unter Thomas Lanthaler ist die Schaffung der Position eines Chief Information Medical Officer (CMIO), einer Stabsstelle für Telemedizin, einer Stabsstelle für Primary und Chronic Care zu sehen. Außerdem soll innerhalb der Stabsstelle für Qualität die Position für einen Arzt geschaffen werden.

Auf Nachfrage teilte der Generaldirektor noch mit, dass die neue Direktorin des Gesundheitsbezirkes Brixen, Christine Zelger, am 1. April 2017 ihren Dienst antreten wird.

Von: mk

Bezirk: Bozen