Ab 2027 einheitlicher Betreuungspfad zur Rauchentwöhnung

Rauchen aufhören: Land stärkt die Unterstützung

Freitag, 09. Oktober 2026 | 12:41 Uhr

Von: Matthias Knapp

Bozen – Wer mit dem Rauchen aufhören möchte, soll künftig leichter professionelle Hilfe bekommen. Die Landesregierung hat die Rauchentwöhnung heute (9. Oktober) neu geregelt. Ab 1. Jänner 2027 gilt landesweit ein einheitlicher, multidisziplinärer Betreuungspfad, der die Regelung von 2005 ersetzt.

“Mit dem Rauchen aufzuhören, ist nicht immer einfach. Professionelle Unterstützung kann dabei einen wichtigen Unterschied machen”, sagt Gesundheitslandesrat Hubert Messner. “Deshalb erleichtern wir den Zugang und schaffen ein landesweit einheitliches Angebot, das sich an den individuellen Bedürfnissen der Menschen orientiert”, erklärt Messner.

2025 wurden in Südtirol 321 Personen im Rahmen eines Rauchentwöhnungsprogramms betreut.

Das Programm richtet sich an Personen ab 15 Jahren, die ihren Tabak- oder Nikotinkonsum beenden oder verringern möchten. Es schließt neben Zigaretten auch E-Zigaretten, erhitzte Tabakprodukte und andere Nikotinprodukte ein.

Individueller Therapieplan für Betroffene

Vorgesehen ist ein neuer einheitlicher Betreuungspfad: Zu Beginn beurteilen Fachkräfte die persönliche Situation in Bezug auf Grad der Abhängigkeit und Motivation. Darauf aufbauend legen sie gemeinsam mit den Betroffenen einen individuellen Therapieplan fest. Diese kann Beratung, psychologische Unterstützung, bei Bedarf Psychotherapie oder Medikamente umfassen. In der Regel sind acht bis zehn Termine sowie Nachkontrollen nach drei, sechs und zwölf Monaten vorgesehen. So werden Verlauf und Erfolg regelmäßig überprüft und Rückfällen vorgebeugt.

Die vorgesehenen Gesundheitsleistungen und gegebenenfalls Medikamente werden im Rahmen dieses strukturierten Betreuungspfades angeboten. “Die Patientinmen und Patienten sind damit in die fachliche Begleitung, Kontrolle und Nachsorge eingebunden”, unterstreicht Messner.

Für Menschen mit Wohnsitz in Südtirol sowie für im Landesgesundheitsdienst Eingeschriebene sind die vorgesehenen Gesundheitsleistungen ab 2027 ohne Ticket im Rahmen des Betreuungspfads zugänglich. Bisher betrug die Kostenbeteiligung 36,15 Euro, ausgenommen waren Jugendliche unter 18 Jahren.

Der Zugang ist auf eigene Initiative oder auf ärztlichen Rat sowie über die Gesundheits- und Sozialgesundheitsdienste möglich. Wer sich direkt an eine Fachstelle des landesweiten Netzwerks wendet, benötigt keine ärztliche Verschreibung.

Bezirk: Bozen

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