Von: luk
Bozen – Der Schutz der Gesundheit steht an erster Stelle. Deshalb müsse auch Südtirol in dieser außergewöhnlichen Situation die von Rom vorgegebenen Präventivmaßnahmen gegen die weitere Verbreitung des sogenannten Coronavirus einhalten, sind sich die Bildungslandesräte Philipp Achammer, Giuliano Vettorato und Daniel Alfreider einig. Zugleich ersuchen sie um Verständnis für die Unannehmlichkeiten, die durch die Schließung der Bildungseinrichtungen für Familien entstehen, sowie um Unterstützung für die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz.
Anlass zu den Sondersitzungen gab das gestern, 4. März, erst nach 22.00 Uhr unterzeichnete Dekret des Ministerpräsidenten mit restriktiven Maßnahmen. Die Verantwortlichen im Schulbereich und die Schullandesräte haben die Verordnung heute in einer Sitzung am frühen Morgen genauer unter die Lupe genommen. Die Details zu den wichtigsten Punkten wurden im Anschluss auch in einer kurzfristig anberaumten Besprechung von der gesamten Landesregierung gemeinsam erörtert.
Alle Kleinkindbetreuungseinrichtung en (Kinderhorte, Kitas und Tagesmütter) sowie Betreuungsangebote für Kinder (Elkis, Spielgruppen und Nachmittagsbetreuung), Kindergärten, Schulen aller Stufen, Meisterkurse und die Universität bleiben bis zum 15. März geschlossen.
Bildungslandesrat Achammer erläutert: “An den Schulen ist die Unterrichtstätigkeit ausgesetzt. Das bedeutet, dass kein Unterricht in der Klasse stattfindet. Die Lehrer können aber von den Schulführungskräften zu Fernunterricht beauftragt werden und so den Schülern über bereitstehende Kanäle Aufgaben weiterleiten oder diese in den Schulsekretariaten zum Abholen bereitstellen.” Auch das nicht unterrichtende Personal ist dort weiter im Dienst. Die Lehrer setzen Unterrichtsplanungen und die Kindergärtnerinnen arbeiten weiter an Lernentwicklungsdokumenten.
“Die Schulen erhalten im Laufe des Tages ein gemeinsames Rundschreiben der Bildungsdirektionen mit allen Details”, sagt Landesrat Vettorato. Alle Fortbildungen für das Lehrpersonal seien bis 15. März ausgesetzt. Wohl aber könnten sich die Lehrer zu Programmierungssitzungen treffen, so der italienische Bildungslandesrat.
Ausgefallene Stunden müssen von den Lehrern nicht wieder eingebracht werden.
Auch die zum Bildungsbereich zugehörigen Dienste wie Schulausspeisungen und auch der Schülertransport (Sonderdienste) seien ausgesetzt, so Landesrat Alfreider. “Die Landesregierung wird ein Sonderpaket vorsehen, über das alle gestellten finanziellen Fragen im Zusammenhang mit der Aussetzung der Dienste geklärt werden”, sagte Alfreider.
Nicht stattfinden werden bis auf Weiteres auch die Schulsportveranstaltungen. Spo rtliche Wettkämpfe und Trainings dürfen nur hinter verschlossenen Türen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die Ausübung von Breitensport und generell motorischen Aktivitäten in geschlossenen Räumen sowie im Freien ist ausschließlich dann erlaubt, wenn dabei der Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird. Unter dieser Voraussetzung sind die Sportstätten also weiterhin zugänglich.
Hingegen bis 3. April ausgesetzt sind Lehrausflüge und schulbegleitende Tätigkeiten sowie Austauschprogramme.
Fußball: Bis zum 3. April finden die Serie C-Spiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt
Lega Pro-Präsident Francesco Ghirelli äußerte sich heute Morgen zur Regierungsanordnung bezüglich der Coronavirus-Prävention bei Sportveranstaltungen.
In der heutigen Presseerklärung der Lega Pro äußert sich Präsident Francesco Ghirelli zur Regierungsanordnung, welche – aufgrund der Coronavirus-Gefahr – die Austragung aller Sportveranstaltung bis zum 3. April unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorsieht: „Einen Ausnahmezustand verwalten heißt, dass man auf alle möglichen Szenarien vorbereitet ist. Deshalb behalten wir uns das Recht vor, den Playoff- bzw. Playout-Spielplan verändern zu können, sollte die reguläre Abwicklung der Meisterschaft gefährdet sein. Zu diesem Zeitpunkt ist das nicht der Fall. Die Lega Pro nimmt die Regierungsanordnung zur Kenntnis und wird die Maßnahmen treffen, um die Veranstaltungen unter diesen Bedingungen zu regeln.“