„Benachteiligung für Studenten, die im Sommer arbeiten“

Wenig Freude mit neuen Stipendien-Regeln

Mittwoch, 12. April 2017 | 12:00 Uhr

Bozen – Ab Herbst 2018 wird die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) die Grundlage für die Zuerkennung von Studienstipendien sein – und möglicherweise bei vielen Studenten und Eltern wenig Freude auslösen. Es werde Gewinner und Verlierer geben, sagt Armin Unterhauser vom Büro der Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus). Zu den Verlierern zählt er diejenigen, die im Sommer arbeiten, Alleinerziehende und Selbsterhalter, berichtet das Tagblatt Dolomiten.

13 Millionen Euro stellt das Land für rund 4000 Studierende, die außerhalb von oder in Südtirol studieren, für ein Stipendium bereit. Die Summe ist seit Jahren diesselbe. Die Beträge variieren zwischen 1.400 und 5.800 Euro.

„Obwohl die Studenten dauernd steigende Lebenshaltungskosten hinnehmen müssen, werden die Stipendien nicht erhöht. Zumindest einen Inflationsausgleich sollte es aber geben“, meint Unterhauser. Der Vorstand und das Büroteam der Südtiroler HochschülerInnenschaft haben sich kürzlich mit Landesrat Philipp Achammer getroffen und dabei auch darüber diskutiert.

Auch Bedenken in Sachen EEVE wurden eingebracht. Für Studenten, die im Sommer arbeiten, soll der Freibetrag von 5000 Euro brutto wegfallen soll

Alleinerziehende würden laut Unterhauser mit der Einführung der EEVE als Stipendium-Grundlage deshalb benachteiligt, weil die Unterhaltszahlungen bisher wegen des Freibetrages von 5000 Euro meistens nicht ins Gewicht gefallen seien.

Familien, die hart gespart haben, könnten ebenfalls zu den „Dummen“ zählen. Bis jetzt galt laut sh beim Saldo des Bankkontos ein Freibetrag von 35.000 Euro für die gesamte Familie. Die Summe, die darüber liegt, zählte zu fünf Prozent. Laut sh will man nun den Freibetrag auf 20.000 Euro reduzieren. Was darüber liegt, soll mit 20 Prozent als Vermögen bewertet werden. Sparen die Eltern beispielsweise für eine Eigentumswohnung und es liegt Einiges auf dem Konto, wird dies fürs Stipendium womöglich zum Nachteil. Verfügen die Eltern hingegen bereits über eine Eigentumswohnung, fällt diese nicht ins Gewicht.

Bei Selbsterhaltern als eigenständige Geld-Verdiener, bei denen das Einkommen der Eltern nicht mehr berücksichtigt wird, soll künftig nur mehr das Einkommen des vergangenen Jahres in die Stipendien-Berechnung mit einfließen. Einkommen aus den vorhergehenden Jahren zählen nicht mehr.

Auch wer etwas geerbt hat, muss möglicherweise aufgrund der EEVE-Berechnung beim Stipendium mit Abstriche rechnen.

Beim Land hat man bereits Analysen gemacht und die Auswirkungen erhoben. Entschieden sei allerdings noch gar nichts, wird laut „Dolomiten“ betont. Weil die Erhebung künftig komplett anders erfolge, könne man noch nicht sagen, wer zu den Gewinnern oder Verlierern zähle. Negative Auswirkungen sollen nicht zu groß sein.

Die sh hält es allerdings für sehr schwierig, eine Lösung zu finden, da man bei der EEVE nicht so einfach etwas ändern könne.

Von: mk

Bezirk: Bozen