Von: Lukas Unterkofler
Der italienische Skibergsteiger Enrico Pellegrini ist wegen eines positiven Dopingtests mit Clostebol zunächst für vier Jahre gesperrt worden.
Der Internationale Sportgerichtshof (TAS) reduzierte die Sperre nun auf 20 Monate. Das Gericht erkannte an, dass der Athlet die verbotene Substanz nicht vorsätzlich eingenommen hatte.
Auslöser war ein Vorfall im Januar 2025. Der damals 18-jährige Pellegrini hatte nach einem Weltcup-Rennen in Forni di Sopra schmerzhafte Blasen und Verletzungen an den Fersen, nachdem er neue Carbon-Skischuhe getragen hatte. Sein Vater besorgte daraufhin in einer Apotheke eine Salbe und trug diese auf die verletzten Stellen auf. Das Präparat enthielt Clostebol, das auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA steht.
Zwei Tage später wurde Pellegrini einem Dopingtest unterzogen. Dabei wurde die Substanz nachgewiesen. Der Athlet, der dem Sportverein der Carabinieri angehört, hatte bei der Kontrolle die Verwendung der Salbe angegeben. Die ursprünglich verhängte Sperre hätte bis Februar 2029 gedauert.
Vor dem TAS argumentierte die Verteidigung, dass weder Pellegrini noch sein Vater von dem verbotenen Wirkstoff gewusst hätten. Das Schiedsgericht bestätigte die gute Absicht des Vaters, sah aber zugleich eine gewisse Sorgfaltspflichtverletzung. Pellegrinis persönliches Verschulden wurde hingegen als nicht erheblich eingestuft, da er das Präparat weder selbst ausgewählt noch gekauft oder angewendet hatte.
Die Sperre wurde deshalb auf 20 Monate reduziert und endet unter Anrechnung der bereits verbüßten Zeit am 25. Oktober 2026. Der Fall weist Parallelen zum Clostebol-Fall von Jannik Sinner auf, unterscheidet sich jedoch beim juristischen Vorgehen: Pellegrinis Verteidigung entschied sich dafür, das Verfahren vor dem TAS inhaltlich auszutragen und die fehlende Absicht nachzuweisen. Sinner schloss hingegen einen Vergleich.




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