Von: Sophia Molitor
Bozen -Ein Video aus den sozialen Medien zeigte diesen Sommer, wie sich extrem reiche Menschen in einem Luxusresort an der Côte d’Azur den Sand von den Füßen entfernen ließen. Dieses Ereignis war Anlass, zu hinterfragen, wie weit bezahlter Service gehen darf: Was darf ein Mensch von einem anderen verlangen, nur weil er für dessen Dienstleistung bezahlt?
Diese Form der Dienstleistung gibt es in ganz unterschiedlichen Ausprägungen. Am einen Ende steht der klassische Service: der Kellner im Restaurant, die Verkäuferin im Geschäft, der Taxifahrer oder die Rezeptionistin im Hotel. Hier wird eine konkrete Leistung erbracht, die Beziehung zwischen Kunde und Dienstleister bleibt meist zeitlich und räumlich begrenzt. Dennoch wird gerade in der Gastronomie und Hotellerie von Beschäftigten erwartet, auch bei schwierigen Kunden professionell und zuvorkommend zu bleiben.
Am anderen Ende, dort wo Dienstleistungen stärker in den persönlichen Alltag hineinreichen, wird es intensiver: bei Haushaltshilfen, Reinigungskräften, Babysittern, Pflegekräften oder privaten Fahrern, Diener oder Butlers. Sie übernehmen Aufgaben, die früher vielfach innerhalb der Familie oder des eigenen Haushalts erledigt wurden. Hier wird nicht mehr nur eine einzelne Tätigkeit eingekauft, sondern die Arbeitskraft steht gewissermaßen für die Organisation und Erleichterung des gesamten privaten Lebens zur Verfügung:
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