Von: Sophia Molitor
Innsbruck – Mag.a Greta Kammerer, Doktorandin am Institut für Italienisches Recht der Universität Innsbruck, erhält ein Doktoratsstipendium der Dr.-Silvius-Magnago-Stiftung. Die Förderung unterstützt ihre Dissertation zur Frage, wie Autonomiemodelle für Minderheiten zukunftsfähig bleiben können.
„Diese vertiefende Arbeit ist von großer Aktualität und im Sinne von Silvius Magnago und seiner Stiftung. Das Kuratorium der Stiftung ist von der Wichtigkeit der Arbeit überzeugt und auch beeindruckt von der Begeisterung und dem Engagement, mit dem Greta Kammerer an diese Arbeit herangeht“, so die Präsidentin der Silvius Magnago Stiftung Martha Stocker.
Die Südtiroler Juristin schloss an der Universität Innsbruck das Integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften – Italienisches Recht ab. Ihr akademischer Weg ist international geprägt: Studienaufenthalte führten sie an die Faculdade de Direito der Universidade de Lisboa und an die Facoltà di Giurisprudenza der Università di Trento. Als Visiting Researcher forschte sie zudem am Lauterpacht Centre for International Law der University of Cambridge. Daneben ist sie Redakteurin der Fachzeitschrift europa ethnica (Nomos Verlag), die sich schwerpunktmäßig mit Menschenrechts- und Minderheitenfragen befasst.
Derzeit verfasst Greta Kammerer ihre Dissertation im Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck. Betreut wird sie von ao. Univ.-Prof. MMag. Dr. Peter Hilpold und Univ.-Prof. Mag. Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard). Ihre Arbeit ist an der Schnittstelle von Völkerrecht, Minderheitenschutz und Autonomie angesiedelt.
Autonomie gilt als eines der wirksamsten Instrumente zum Schutz ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten. Die gesellschaftlichen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, unter denen bestehende Autonomiemodelle entstanden sind, verändern sich jedoch fortlaufend. Genau hier setzt die Dissertation an: Sie untersucht, wie sich Autonomie an neue Gegebenheiten anpassen lässt, ohne jene Strukturen zu schwächen, die einen wirksamen Minderheitenschutz überhaupt erst ermöglichen.




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